AH Transporte und Logistik GmbH
Niedenstraße 6940721 HildenDüsseldorf HRB 65728
LogistikunternehmenTransportunternehmenHRB
Hilden, Nordrhein-Westfalen
15 von insgesamt 29 Unternehmen mit Sitz in Hilden sind dieser Leistungsart zugeordnet. Fuhrunternehmen und Frachtführer, die Güter im Auftrag Dritter befördern, vom Kleintransporter bis zum Sattelzug.
Niedenstraße 6940721 HildenDüsseldorf HRB 65728
LogistikunternehmenTransportunternehmenHRB
Im Hülsenfeld 740721 HildenWuppertal HRB 28234
TransportunternehmenHRB
Düsseldorf HRB 44313
LogistikunternehmenTransportunternehmenHRB
Düsseldorf HRB 45132
TransportunternehmenHRB
Düsseldorf HRB 45111
TransportunternehmenHRB
Düsseldorf HRB 45153
TransportunternehmenHRB
Düsseldorf HRB 45160
TransportunternehmenHRB
Richrather Straße 21340723 HildenDüsseldorf HRB 51043
TransportunternehmenHRB
Düsseldorf HRB 45157
TransportunternehmenHRB
Düsseldorf HRA 16067
TransportunternehmenHRA
Düsseldorf HRA 15973
UmzugsunternehmenTransportunternehmenLagerung & EinlagerungHRA
Düsseldorf HRA 15989
TransportunternehmenHRA
Düsseldorf HRB 46561
SpeditionenTransportunternehmenHRB
Düsseldorf HRB 47004
TransportunternehmenHRB
Düsseldorf HRB 45633
LogistikunternehmenTransportunternehmenKurierdiensteHRB
Transportunternehmen führen Beförderungen im Auftrag aus. Ab 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht braucht es die Erlaubnis nach § 3 GüKG beziehungsweise die EU-Lizenz, dazu fachliche Eignung, finanzielle Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Verkehrsleiters.
Von den 29 in Hilden eingetragenen Betrieben entfallen 15 auf die Kategorie Transportunternehmen, das sind 52 Prozent. Mehrfachzuordnungen sind möglich, weil viele Firmierungen mehrere Bereiche nennen.
Im gesamten Bundesland sind 2.384 Betriebe dieser Kategorie erfasst. Der Anteil von Hilden daran liegt bei 1 Prozent.
Auf die rund 54.859 Einwohner von Hilden kommen damit 2,7 Betriebe dieser Kategorie je 10.000 Einwohner.
Die Zuordnung zur Kategorie Transportunternehmen leitet sich aus der eingetragenen Firmierung ab. Ein Betrieb, der sich vor Jahren als Transportunternehmen eintragen ließ, kann heute überwiegend Umzüge fahren, und umgekehrt. Was ein Unternehmen tatsächlich anbietet, erfahren Sie nur bei ihm selbst.
Bei gewerblichen Aufträgen ist die Haftungsgrenze der entscheidende Punkt. Nach § 431 HGB haftet der Frachtführer mit 8,33 Sonderziehungsrechten je Kilogramm, das sind rund 10 Euro. Bei hochwertiger, leichter Ware ist das schnell zu wenig.
Bei Aufträgen ab 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht braucht der Betrieb eine Erlaubnis nach § 3 Güterkraftverkehrsgesetz. Sie können danach fragen; seriöse Unternehmen nennen ihre Erlaubnisnummer ohne Umschweife.
Für gewerblichen Güterkraftverkehr ab 3,5 Tonnen zGG ja. Darunter, also im klassischen Sprinter-Bereich, ist die Beförderung erlaubnisfrei. Das erklärt die große Zahl kleiner Kurier- und Transportbetriebe.
Transport eigener Güter mit eigenen Fahrzeugen und eigenem Personal. Er ist erlaubnisfrei, muss aber die Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 GüKG erfüllen, sonst gilt er als genehmigungspflichtiger gewerblicher Verkehr.
Nach § 431 HGB mit 8,33 Sonderziehungsrechten je Kilogramm Rohgewicht, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei grober Fahrlässigkeit entfällt die Begrenzung.
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