Alisic Transporte GmbH & Co. KG
Franz-Kafka-Straße 1A76149 KarlsruheMannheim HRA 702164
TransportunternehmenHRA
Karlsruhe, Baden-Württemberg
30 von insgesamt 70 Unternehmen mit Sitz in Karlsruhe sind dieser Leistungsart zugeordnet. Fuhrunternehmen und Frachtführer, die Güter im Auftrag Dritter befördern, vom Kleintransporter bis zum Sattelzug.
Franz-Kafka-Straße 1A76149 KarlsruheMannheim HRA 702164
TransportunternehmenHRA
Ottostraße 876227 KarlsruheMannheim HRB 104250
SpeditionenTransportunternehmenHRB
Wichernstraße 1376185 KarlsruheMannheim HRB 724035
TransportunternehmenHRB
Mannheim HRB 702060
TransportunternehmenHRB
Mannheim HRB 709537
TransportunternehmenHRB
Im Schlehert 2676187 KarlsruheMannheim HRB 723800
TransportunternehmenHRB
Mannheim HRB 725102
TransportunternehmenHRB
Dieselstraße 876227 KarlsruheMannheim HRB 724441
LogistikunternehmenTransportunternehmenHRB
Mannheim HRB 721098
TransportunternehmenKurierdiensteHRB
Mannheim HRB 722148
TransportunternehmenHRB
Hübschstraße 4476135 KarlsruheMannheim HRB 721035
TransportunternehmenHRB
Käppelestraße 4-1076131 KarlsruheMannheim HRB 103679
TransportunternehmenHRB
Mannheim HRB 100088
TransportunternehmenHRB
Im Schlehert 2676187 KarlsruheMannheim HRB 703585
TransportunternehmenHRB
Unterreut 676135 KarlsruheMannheim HRB 731406
TransportunternehmenHRB
Karl-Delisle-Straße 1076189 KarlsruheMannheim HRA 702214
TransportunternehmenHRA
Forststraße 1376131 KarlsruheMannheim HRB 729829
TransportunternehmenHRB
Hardeckstraße 576185 KarlsruheMannheim HRB 729245
TransportunternehmenHRB
Koellestraße 1376189 KarlsruheMannheim HRB 714580
TransportunternehmenHRB
Kaiserpassage 2-476133 KarlsruheMannheim HRB 724044
TransportunternehmenHRB
Bannwaldallee 4676185 KarlsruheMannheim HRB 723646
TransportunternehmenHRB
Mannheim HRB 703838
TransportunternehmenHRB
Mannheim HRB 103174
TransportunternehmenHRB
Mannheim HRB 108582
TransportunternehmenHRB
Mannheim HRA 101125
TransportunternehmenHRA
Mannheim HRA 103133
TransportunternehmenLagerung & EinlagerungHRA
Mannheim HRA 105274
TransportunternehmenHRA
Mannheim HRB 106706
SpeditionenTransportunternehmenHRB
Mannheim HRB 110979
TransportunternehmenHRB
Mannheim HRB 109762
TransportunternehmenHRB
Transportunternehmen führen Beförderungen im Auftrag aus. Ab 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht braucht es die Erlaubnis nach § 3 GüKG beziehungsweise die EU-Lizenz, dazu fachliche Eignung, finanzielle Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Verkehrsleiters.
Von den 70 in Karlsruhe eingetragenen Betrieben entfallen 30 auf die Kategorie Transportunternehmen, das sind 43 Prozent. Mehrfachzuordnungen sind möglich, weil viele Firmierungen mehrere Bereiche nennen.
Im gesamten Bundesland sind 1.217 Betriebe dieser Kategorie erfasst. Der Anteil von Karlsruhe daran liegt bei 2 Prozent.
Auf die rund 309.247 Einwohner von Karlsruhe kommen damit 1,0 Betriebe dieser Kategorie je 10.000 Einwohner.
Größe sagt in dieser Branche wenig über Eignung. Ein Zweimannbetrieb mit zwei Fahrzeugen erledigt einen Wohnungsumzug oft zuverlässiger als ein Konzern, der die Fahrt an einen Subunternehmer weitergibt. Fragen Sie deshalb, wer am Tag tatsächlich vor der Tür steht.
Ein häufiger Fehler bei der Auswahl in Karlsruhe: nur die Anbieter anzufragen, die in der Suche ganz oben stehen. Sichtbarkeit ist eine Marketingleistung, keine Qualitätsaussage. Nehmen Sie zwei Betriebe aus dieser Liste dazu, die kein Werbebudget haben.
Bei Umzugsangeboten gilt eine einfache Regel: Ohne Besichtigung oder Videocall ist kein belastbarer Preis möglich. Wer telefonisch eine Pauschale nennt, ohne Volumen, Etage und Tragweg zu kennen, kalkuliert entweder großzügig zu Ihren Lasten oder rechnet am Umzugstag nach.
Für gewerblichen Güterkraftverkehr ab 3,5 Tonnen zGG ja. Darunter, also im klassischen Sprinter-Bereich, ist die Beförderung erlaubnisfrei. Das erklärt die große Zahl kleiner Kurier- und Transportbetriebe.
Transport eigener Güter mit eigenen Fahrzeugen und eigenem Personal. Er ist erlaubnisfrei, muss aber die Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 GüKG erfüllen, sonst gilt er als genehmigungspflichtiger gewerblicher Verkehr.
Nach § 431 HGB mit 8,33 Sonderziehungsrechten je Kilogramm Rohgewicht, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei grober Fahrlässigkeit entfällt die Begrenzung.
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