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Dresden, Sachsen

Transportunternehmen in Dresden

30 von insgesamt 78 Unternehmen mit Sitz in Dresden sind dieser Leistungsart zugeordnet. Fuhrunternehmen und Frachtführer, die Güter im Auftrag Dritter befördern, vom Kleintransporter bis zum Sattelzug.

30Betriebe
DresdenStandort
562.764Einwohner

Transportunternehmen in Dresden

ITL- Cargo GmbH

Magdeburger Straße 5801067 DresdenDresden HRB 23037

TransportunternehmenHRB

Buschbeck Transport & Logistik GmbH & Co.KG

Dresden HRA 6165

LogistikunternehmenTransportunternehmenHRA

Detmers Service & Transport GmbH

Dresden HRB 16957

TransportunternehmenHRB

Dillier Transport GmbH

Dresden HRB 7976

TransportunternehmenHRB

Fuhrbetrieb Herbert Staffetius

Dresden HRA 277

TransportunternehmenHRA

Gesellschaft für Intelligente Transport-Systeme Sachsen - ITS Saxonia e.V.

Dresden VR 7776

TransportunternehmenVR

Lukas Michel Express - Transport - Dresden e.K.

Dresden HRA 116

TransportunternehmenKurierdiensteHRA

Michael Transport GmbH

Dresden HRB 12573

TransportunternehmenHRB

Schilling Transporte UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG

Dresden HRA 9516

TransportunternehmenHRA

Walter Herold Transporte

Dresden HRA 2822

TransportunternehmenHRA

Transportunternehmen in Dresden: worauf es ankommt

Transportunternehmen führen Beförderungen im Auftrag aus. Ab 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht braucht es die Erlaubnis nach § 3 GüKG beziehungsweise die EU-Lizenz, dazu fachliche Eignung, finanzielle Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Verkehrsleiters.

Von den 78 in Dresden eingetragenen Betrieben entfallen 30 auf die Kategorie Transportunternehmen, das sind 38 Prozent. Mehrfachzuordnungen sind möglich, weil viele Firmierungen mehrere Bereiche nennen.

Im gesamten Bundesland sind 389 Betriebe dieser Kategorie erfasst. Der Anteil von Dresden daran liegt bei 8 Prozent.

Auf die rund 562.764 Einwohner von Dresden kommen damit 0,5 Betriebe dieser Kategorie je 10.000 Einwohner.

Gewerblicher Güterkraftverkehr ab 3,5 Tonnen braucht eine Erlaubnis nach § 3 Güterkraftverkehrsgesetz. Darunter, also im Sprinter-Bereich, ist die Beförderung erlaubnisfrei. Das erklärt, warum bei kleinen Anbietern die Qualitätsunterschiede besonders groß sind.

Bei gewerblichen Aufträgen ist die Haftungsgrenze der entscheidende Punkt. Nach § 431 HGB haftet der Frachtführer mit 8,33 Sonderziehungsrechten je Kilogramm, das sind rund 10 Euro. Bei hochwertiger, leichter Ware ist das schnell zu wenig.

Größe sagt in dieser Branche wenig über Eignung. Ein Zweimannbetrieb mit zwei Fahrzeugen erledigt einen Wohnungsumzug oft zuverlässiger als ein Konzern, der die Fahrt an einen Subunternehmer weitergibt. Fragen Sie deshalb, wer am Tag tatsächlich vor der Tür steht.

Was Auftraggeber oft fragen

Braucht jeder Transporteur eine Lizenz?

Für gewerblichen Güterkraftverkehr ab 3,5 Tonnen zGG ja. Darunter, also im klassischen Sprinter-Bereich, ist die Beförderung erlaubnisfrei. Das erklärt die große Zahl kleiner Kurier- und Transportbetriebe.

Was ist Werkverkehr?

Transport eigener Güter mit eigenen Fahrzeugen und eigenem Personal. Er ist erlaubnisfrei, muss aber die Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 GüKG erfüllen, sonst gilt er als genehmigungspflichtiger gewerblicher Verkehr.

Wie haftet ein Transportunternehmen?

Nach § 431 HGB mit 8,33 Sonderziehungsrechten je Kilogramm Rohgewicht, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei grober Fahrlässigkeit entfällt die Begrenzung.

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