BASTRA SPEDITION Räubig e.K.
Dresden HRA 926
SpeditionenHRA
Dresden · Sachsen
18 von insgesamt 78 Unternehmen mit Sitz in Dresden sind dieser Leistungsart zugeordnet. Betriebe, die Transporte organisieren und durchführen: Stückgut, Teil- und Komplettladungen, Zoll und Lagerung.
Dresden HRA 926
SpeditionenHRA
Nickerner Weg 8 · 01257 Dresden · Dresden HRB 11182
SpeditionenHRB
Dresden HRB 5306
SpeditionenHRB
Dresden HRB 5349
SpeditionenTransportunternehmenHRB
Dresden HRB 2693
SpeditionenHRB
Friebelstraße 68 · 01217 Dresden · Dresden HRB 15347
SpeditionenHRB
Dresden HRB 5421
SpeditionenHRB
Dresden HRB 16743
SpeditionenHRB
Dresden HRB 3929
SpeditionenHRB
Dresden HRA 6087
SpeditionenHRA
Dresden HRB 13170
SpeditionenHRB
Dresden HRA 4111
SpeditionenHRA
Dresden HRA 409
SpeditionenHRA
Dresden HRA 2421
SpeditionenHRA
Dresden HRA 1329
SpeditionenHRA
Dresden HRA 4529
UmzugsunternehmenSpeditionenHRA
Dresden HRA 3159
SpeditionenHRA
Dresden HRA 208
SpeditionenHRA
Der Spediteur besorgt nach § 453 HGB die Versendung von Gütern. Er kann selbst fahren oder den Transport an Frachtführer vergeben. In der Praxis verschwimmt die Grenze, weil die meisten Speditionen beides tun: eigene Flotte plus Netzwerkpartner für Strecken, die sich allein nicht rechnen.
Von den 78 in Dresden eingetragenen Betrieben entfallen 18 auf die Kategorie Speditionen, das sind 23 Prozent. Mehrfachzuordnungen sind möglich, weil viele Firmierungen mehrere Bereiche nennen.
Im gesamten Bundesland sind 185 Betriebe dieser Kategorie erfasst. Der Anteil von Dresden daran liegt bei 10 Prozent.
Auf die rund 564.904 Einwohner von Dresden kommen damit 0,3 Betriebe dieser Kategorie je 10.000 Einwohner.
Der letzte Werktag im Monat ist bundesweit der teuerste Umzugstermin. Wer flexibel ist und Mitte des Monats unter der Woche zieht, spart je nach Region 10 bis 25 Prozent und bekommt zudem eher das eingespielte Stammpersonal statt Aushilfen.
Größe sagt in dieser Branche wenig über Eignung. Ein Zweimannbetrieb mit zwei Fahrzeugen erledigt einen Wohnungsumzug oft zuverlässiger als ein Konzern, der die Fahrt an einen Subunternehmer weitergibt. Fragen Sie deshalb, wer am Tag tatsächlich vor der Tür steht.
Bei gewerblichen Aufträgen ist die Haftungsgrenze der entscheidende Punkt. Nach § 431 HGB haftet der Frachtführer mit 8,33 Sonderziehungsrechten je Kilogramm, das sind rund 10 Euro. Bei hochwertiger, leichter Ware ist das schnell zu wenig.
Über Ladungsmeter oder Gewicht, je nachdem, was mehr Kapazität bindet. Ein Ladungsmeter entspricht einem Meter Laderaumlänge über die volle Breite. Faustregel im Stückgutbereich: ein Ladungsmeter zählt als 1.850 Kilogramm.
Sendungen, die sich wegen Länge, Form oder Empfindlichkeit nicht stapeln lassen. Sie belegen mehr Fläche als ihr Gewicht vermuten lässt und kosten entsprechend Zuschlag.
Der Spediteur organisiert den Transport (§ 453 HGB), der Frachtführer führt ihn aus (§ 407 HGB). Wer selbst fährt und organisiert, ist beides. Für die Haftung ist die Unterscheidung wichtig: Der Frachtführer haftet nach § 431 HGB mit 8,33 Rechnungseinheiten je Kilogramm.