ENGEMANN u. CO. Internationale Spedition GmbH
Düsseldorf HRB 67173
SpeditionenHRB
Hilden · Nordrhein-Westfalen
5 von insgesamt 29 Unternehmen mit Sitz in Hilden sind dieser Leistungsart zugeordnet. Betriebe, die Transporte organisieren und durchführen: Stückgut, Teil- und Komplettladungen, Zoll und Lagerung.
Düsseldorf HRB 67173
SpeditionenHRB
Düsseldorf HRB 55783
SpeditionenHRB
Düsseldorf HRB 46096
SpeditionenHRB
Düsseldorf HRA 16232
SpeditionenHRA
Düsseldorf HRB 46561
SpeditionenTransportunternehmenHRB
Der Spediteur besorgt nach § 453 HGB die Versendung von Gütern. Er kann selbst fahren oder den Transport an Frachtführer vergeben. In der Praxis verschwimmt die Grenze, weil die meisten Speditionen beides tun: eigene Flotte plus Netzwerkpartner für Strecken, die sich allein nicht rechnen.
Auf die rund 55.689 Einwohner von Hilden kommen damit 0,9 Betriebe dieser Kategorie je 10.000 Einwohner.
Der Bestand ist überschaubar. Beziehen Sie Betriebe aus dem Umland mit ein, gerade bei Aufträgen, die ohnehin über die Stadtgrenze führen.
Von den 29 in Hilden eingetragenen Betrieben entfallen 5 auf die Kategorie Speditionen, das sind 17 Prozent. Mehrfachzuordnungen sind möglich, weil viele Firmierungen mehrere Bereiche nennen.
Die Zuordnung zur Kategorie Speditionen leitet sich aus der eingetragenen Firmierung ab. Ein Betrieb, der sich vor Jahren als Transportunternehmen eintragen ließ, kann heute überwiegend Umzüge fahren, und umgekehrt. Was ein Unternehmen tatsächlich anbietet, erfahren Sie nur bei ihm selbst.
Bei gewerblichen Aufträgen ist die Haftungsgrenze der entscheidende Punkt. Nach § 431 HGB haftet der Frachtführer mit 8,33 Sonderziehungsrechten je Kilogramm, das sind rund 10 Euro. Bei hochwertiger, leichter Ware ist das schnell zu wenig.
Für Aufträge in Hilden lohnt der Blick auf die Nachbarorte. Fahrzeuge sind mobil, und ein Betrieb aus dem Umland kalkuliert häufig günstiger, weil seine Standkosten niedriger sind. Die Anfahrt fällt bei Entfernungen unter 40 Kilometern kaum ins Gewicht.
Der Spediteur organisiert den Transport (§ 453 HGB), der Frachtführer führt ihn aus (§ 407 HGB). Wer selbst fährt und organisiert, ist beides. Für die Haftung ist die Unterscheidung wichtig: Der Frachtführer haftet nach § 431 HGB mit 8,33 Rechnungseinheiten je Kilogramm.
Sendungen zwischen etwa 30 und 2.500 Kilogramm, die über ein Umschlagnetz laufen. Darunter beginnt der Paketbereich, darüber lohnt sich meist eine Teilladung.
Über Ladungsmeter oder Gewicht, je nachdem, was mehr Kapazität bindet. Ein Ladungsmeter entspricht einem Meter Laderaumlänge über die volle Breite. Faustregel im Stückgutbereich: ein Ladungsmeter zählt als 1.850 Kilogramm.