J. Wedig, Internationale Spedition und Transportgesellschaft m. b. H.
Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen) HRB 21167
SpeditionenTransportunternehmenHRB
Frankenthal, Rheinland-Pfalz
6 von insgesamt 12 Unternehmen mit Sitz in Frankenthal sind dieser Leistungsart zugeordnet. Fuhrunternehmen und Frachtführer, die Güter im Auftrag Dritter befördern, vom Kleintransporter bis zum Sattelzug.
Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen) HRB 21167
SpeditionenTransportunternehmenHRB
Robert-Bosch-Straße 2 b67227 FrankenthalLudwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen) HRB 63878
TransportunternehmenHRB
Lucas-Cranach-Straße 367227 FrankenthalLudwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen) HRA 61588
TransportunternehmenHRA
Lucas-Cranach-Straße 367227 FrankenthalLudwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen) HRB 65716
TransportunternehmenHRB
Oggersheimer Straße 2467227 FrankenthalLudwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen) HRA 61645
TransportunternehmenHRA
Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen) HRB 21952
TransportunternehmenHRB
Transportunternehmen führen Beförderungen im Auftrag aus. Ab 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht braucht es die Erlaubnis nach § 3 GüKG beziehungsweise die EU-Lizenz, dazu fachliche Eignung, finanzielle Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Verkehrsleiters.
Von den 12 in Frankenthal eingetragenen Betrieben entfallen 6 auf die Kategorie Transportunternehmen, das sind 50 Prozent. Mehrfachzuordnungen sind möglich, weil viele Firmierungen mehrere Bereiche nennen.
Der Bestand ist überschaubar. Beziehen Sie Betriebe aus dem Umland mit ein, gerade bei Aufträgen, die ohnehin über die Stadtgrenze führen.
Auf die rund 48.134 Einwohner von Frankenthal kommen damit 1,2 Betriebe dieser Kategorie je 10.000 Einwohner.
Größe sagt in dieser Branche wenig über Eignung. Ein Zweimannbetrieb mit zwei Fahrzeugen erledigt einen Wohnungsumzug oft zuverlässiger als ein Konzern, der die Fahrt an einen Subunternehmer weitergibt. Fragen Sie deshalb, wer am Tag tatsächlich vor der Tür steht.
Prüfen Sie vor der Beauftragung, ob die Firmierung im Angebot mit dem Handelsregistereintrag übereinstimmt. Weicht sie ab, ist unklar, wer Vertragspartner wird. Das entscheidet später darüber, an wen eine Schadensanzeige gehen muss und wer im Zweifel haftet.
Gewerblicher Güterkraftverkehr ab 3,5 Tonnen braucht eine Erlaubnis nach § 3 Güterkraftverkehrsgesetz. Darunter, also im Sprinter-Bereich, ist die Beförderung erlaubnisfrei. Das erklärt, warum bei kleinen Anbietern die Qualitätsunterschiede besonders groß sind.
Für gewerblichen Güterkraftverkehr ab 3,5 Tonnen zGG ja. Darunter, also im klassischen Sprinter-Bereich, ist die Beförderung erlaubnisfrei. Das erklärt die große Zahl kleiner Kurier- und Transportbetriebe.
Transport eigener Güter mit eigenen Fahrzeugen und eigenem Personal. Er ist erlaubnisfrei, muss aber die Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 GüKG erfüllen, sonst gilt er als genehmigungspflichtiger gewerblicher Verkehr.
Nach § 431 HGB mit 8,33 Sonderziehungsrechten je Kilogramm Rohgewicht, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei grober Fahrlässigkeit entfällt die Begrenzung.
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