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Frankenthal · Rheinland-Pfalz

Speditionen in Frankenthal

5 von insgesamt 12 Unternehmen mit Sitz in Frankenthal sind dieser Leistungsart zugeordnet. Betriebe, die Transporte organisieren und durchführen: Stückgut, Teil- und Komplettladungen, Zoll und Lagerung.

5Betriebe
FrankenthalStandort
49.122Einwohner

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Der Spediteur besorgt nach § 453 HGB die Versendung von Gütern. Er kann selbst fahren oder den Transport an Frachtführer vergeben. In der Praxis verschwimmt die Grenze, weil die meisten Speditionen beides tun: eigene Flotte plus Netzwerkpartner für Strecken, die sich allein nicht rechnen.

Von den 12 in Frankenthal eingetragenen Betrieben entfallen 5 auf die Kategorie Speditionen, das sind 42 Prozent. Mehrfachzuordnungen sind möglich, weil viele Firmierungen mehrere Bereiche nennen.

Der Bestand ist überschaubar. Beziehen Sie Betriebe aus dem Umland mit ein, gerade bei Aufträgen, die ohnehin über die Stadtgrenze führen.

Auf die rund 49.122 Einwohner von Frankenthal kommen damit 1,0 Betriebe dieser Kategorie je 10.000 Einwohner.

Größe sagt in dieser Branche wenig über Eignung. Ein Zweimannbetrieb mit zwei Fahrzeugen erledigt einen Wohnungsumzug oft zuverlässiger als ein Konzern, der die Fahrt an einen Subunternehmer weitergibt. Fragen Sie deshalb, wer am Tag tatsächlich vor der Tür steht.

Rechnen Sie mit Vorlauf. Gute Betriebe in Frankenthal sind zum Monatsende vier bis acht Wochen im Voraus ausgebucht. Wer kurzfristig noch überall Termine frei hat, hat meist einen Grund dafür.

Eine Halteverbotszone vor der Wohnung kostet je nach Kommune zwischen 60 und 200 Euro und muss meist zwei Wochen vorher beantragt werden. Viele Umzugsunternehmen übernehmen das gegen Aufpreis, was den Weg zur Behörde spart.

Was Auftraggeber oft fragen

Was ist Stückgut?

Sendungen zwischen etwa 30 und 2.500 Kilogramm, die über ein Umschlagnetz laufen. Darunter beginnt der Paketbereich, darüber lohnt sich meist eine Teilladung.

Was bedeutet Sperrgut?

Sendungen, die sich wegen Länge, Form oder Empfindlichkeit nicht stapeln lassen. Sie belegen mehr Fläche als ihr Gewicht vermuten lässt und kosten entsprechend Zuschlag.

Was unterscheidet Spedition und Frachtführer?

Der Spediteur organisiert den Transport (§ 453 HGB), der Frachtführer führt ihn aus (§ 407 HGB). Wer selbst fährt und organisiert, ist beides. Für die Haftung ist die Unterscheidung wichtig: Der Frachtführer haftet nach § 431 HGB mit 8,33 Rechnungseinheiten je Kilogramm.

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