BF Transporte GmbH
Bonn HRB 6010
TransportunternehmenHRB
Bonn, Nordrhein-Westfalen
16 von insgesamt 61 Unternehmen mit Sitz in Bonn sind dieser Leistungsart zugeordnet. Fuhrunternehmen und Frachtführer, die Güter im Auftrag Dritter befördern, vom Kleintransporter bis zum Sattelzug.
Bonn HRB 6010
TransportunternehmenHRB
Waldenburger Ring 353119 BonnBonn HRA 8505
TransportunternehmenHRA
Bonn HRB 23925
TransportunternehmenHRB
Bonn HRB 17437
TransportunternehmenHRB
Sankt Augustiner Straße 94 a53225 BonnBonn HRA 7723
TransportunternehmenHRA
Kirschallee 2953115 BonnBonn HRB 17867
LogistikunternehmenTransportunternehmenHRB
Sankt Augustiner Straße 94 a53225 BonnBonn HRB 18462
TransportunternehmenHRB
Siemensstraße 3653121 BonnBonn HRB 21074
TransportunternehmenHRB
Bonn HRB 1983
TransportunternehmenHRB
Alaunbachweg 253229 BonnBonn HRB 372
UmzugsunternehmenSpeditionenTransportunternehmenLagerung & EinlagerungHRB
Bonn HRB 6525
TransportunternehmenHRB
Rochusweg 5453129 BonnBonn HRB 20021
TransportunternehmenHRB
Bonn HRB 7783
TransportunternehmenHRB
Bonn HRA 4734
TransportunternehmenHRA
Bonn HRA 2788
TransportunternehmenHRA
Bonn HRA 3006
TransportunternehmenHRA
Transportunternehmen führen Beförderungen im Auftrag aus. Ab 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht braucht es die Erlaubnis nach § 3 GüKG beziehungsweise die EU-Lizenz, dazu fachliche Eignung, finanzielle Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Verkehrsleiters.
Von den 61 in Bonn eingetragenen Betrieben entfallen 16 auf die Kategorie Transportunternehmen, das sind 26 Prozent. Mehrfachzuordnungen sind möglich, weil viele Firmierungen mehrere Bereiche nennen.
Im gesamten Bundesland sind 2.384 Betriebe dieser Kategorie erfasst. Der Anteil von Bonn daran liegt bei 1 Prozent.
Auf die rund 323.587 Einwohner von Bonn kommen damit 0,5 Betriebe dieser Kategorie je 10.000 Einwohner.
Die Zuordnung zur Kategorie Transportunternehmen leitet sich aus der eingetragenen Firmierung ab. Ein Betrieb, der sich vor Jahren als Transportunternehmen eintragen ließ, kann heute überwiegend Umzüge fahren, und umgekehrt. Was ein Unternehmen tatsächlich anbietet, erfahren Sie nur bei ihm selbst.
Bei Aufträgen ab 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht braucht der Betrieb eine Erlaubnis nach § 3 Güterkraftverkehrsgesetz. Sie können danach fragen; seriöse Unternehmen nennen ihre Erlaubnisnummer ohne Umschweife.
Bei Umzugsangeboten gilt eine einfache Regel: Ohne Besichtigung oder Videocall ist kein belastbarer Preis möglich. Wer telefonisch eine Pauschale nennt, ohne Volumen, Etage und Tragweg zu kennen, kalkuliert entweder großzügig zu Ihren Lasten oder rechnet am Umzugstag nach.
Für gewerblichen Güterkraftverkehr ab 3,5 Tonnen zGG ja. Darunter, also im klassischen Sprinter-Bereich, ist die Beförderung erlaubnisfrei. Das erklärt die große Zahl kleiner Kurier- und Transportbetriebe.
Transport eigener Güter mit eigenen Fahrzeugen und eigenem Personal. Er ist erlaubnisfrei, muss aber die Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 GüKG erfüllen, sonst gilt er als genehmigungspflichtiger gewerblicher Verkehr.
Nach § 431 HGB mit 8,33 Sonderziehungsrechten je Kilogramm Rohgewicht, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei grober Fahrlässigkeit entfällt die Begrenzung.
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