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Zell · Rheinland-Pfalz

Transportunternehmen in Zell

5 von insgesamt 7 Unternehmen mit Sitz in Zell sind dieser Leistungsart zugeordnet. Fuhrunternehmen und Frachtführer, die Güter im Auftrag Dritter befördern, vom Kleintransporter bis zum Sattelzug.

5Betriebe
ZellStandort
Einwohner

Gustav Schreiner Transporte e.K.

Hof HRA 638

TransportunternehmenHRA

Schreiner Transporte GmbH

Hof HRB 826

TransportunternehmenHRB

Transportunternehmen in Zell beauftragen

Transportunternehmen führen Beförderungen im Auftrag aus. Ab 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht braucht es die Erlaubnis nach § 3 GüKG beziehungsweise die EU-Lizenz, dazu fachliche Eignung, finanzielle Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Verkehrsleiters.

Von den 7 in Zell eingetragenen Betrieben entfallen 5 auf die Kategorie Transportunternehmen, das sind 71 Prozent. Mehrfachzuordnungen sind möglich, weil viele Firmierungen mehrere Bereiche nennen.

Im gesamten Bundesland sind 521 Betriebe dieser Kategorie erfasst. Der Anteil von Zell daran liegt bei 1 Prozent.

Der Bestand ist überschaubar. Beziehen Sie Betriebe aus dem Umland mit ein, gerade bei Aufträgen, die ohnehin über die Stadtgrenze führen.

Größe sagt in dieser Branche wenig über Eignung. Ein Zweimannbetrieb mit zwei Fahrzeugen erledigt einen Wohnungsumzug oft zuverlässiger als ein Konzern, der die Fahrt an einen Subunternehmer weitergibt. Fragen Sie deshalb, wer am Tag tatsächlich vor der Tür steht.

Rechnen Sie mit Vorlauf. Gute Betriebe in Zell sind zum Monatsende vier bis acht Wochen im Voraus ausgebucht. Wer kurzfristig noch überall Termine frei hat, hat meist einen Grund dafür.

Prüfen Sie vor der Beauftragung, ob die Firmierung im Angebot mit dem Handelsregistereintrag übereinstimmt. Weicht sie ab, ist unklar, wer Vertragspartner wird. Das entscheidet später darüber, an wen eine Schadensanzeige gehen muss und wer im Zweifel haftet.

Was Auftraggeber oft fragen

Braucht jeder Transporteur eine Lizenz?

Für gewerblichen Güterkraftverkehr ab 3,5 Tonnen zGG ja. Darunter, also im klassischen Sprinter-Bereich, ist die Beförderung erlaubnisfrei. Das erklärt die große Zahl kleiner Kurier- und Transportbetriebe.

Was ist Werkverkehr?

Transport eigener Güter mit eigenen Fahrzeugen und eigenem Personal. Er ist erlaubnisfrei, muss aber die Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 GüKG erfüllen, sonst gilt er als genehmigungspflichtiger gewerblicher Verkehr.

Wie haftet ein Transportunternehmen?

Nach § 431 HGB mit 8,33 Sonderziehungsrechten je Kilogramm Rohgewicht, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei grober Fahrlässigkeit entfällt die Begrenzung.

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