E.F.-Transporte Fahrzeugpflege Ammerland UG (haftungsbeschränkt)
Eichelhäherweg 2 · 26215 Wiefelstede · Oldenburg (Oldenburg) HRB 203129
TransportunternehmenHRB
Wiefelstede · Niedersachsen
6 von insgesamt 7 Unternehmen mit Sitz in Wiefelstede sind dieser Leistungsart zugeordnet. Fuhrunternehmen und Frachtführer, die Güter im Auftrag Dritter befördern, vom Kleintransporter bis zum Sattelzug.
Eichelhäherweg 2 · 26215 Wiefelstede · Oldenburg (Oldenburg) HRB 203129
TransportunternehmenHRB
Oldenburg (Oldenburg) HRB 207449
TransportunternehmenHRB
Kantstraße 24 · 26215 Wiefelstede · Oldenburg (Oldenburg) HRB 213433
TransportunternehmenHRB
Oldenburg (Oldenburg) früher Westerstede HRA 120402
TransportunternehmenHRA
Oldenburg (Oldenburg) früher Westerstede HRB 120911
TransportunternehmenHRB
Oldenburg (Oldenburg) früher Westerstede HRA 120258
TransportunternehmenHRA
Transportunternehmen führen Beförderungen im Auftrag aus. Ab 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht braucht es die Erlaubnis nach § 3 GüKG beziehungsweise die EU-Lizenz, dazu fachliche Eignung, finanzielle Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Verkehrsleiters.
Von den 7 in Wiefelstede eingetragenen Betrieben entfallen 6 auf die Kategorie Transportunternehmen, das sind 86 Prozent. Mehrfachzuordnungen sind möglich, weil viele Firmierungen mehrere Bereiche nennen.
Im gesamten Bundesland sind 1.081 Betriebe dieser Kategorie erfasst. Der Anteil von Wiefelstede daran liegt bei 1 Prozent.
Der Bestand ist überschaubar. Beziehen Sie Betriebe aus dem Umland mit ein, gerade bei Aufträgen, die ohnehin über die Stadtgrenze führen.
Die Zuordnung zur Kategorie Transportunternehmen leitet sich aus der eingetragenen Firmierung ab. Ein Betrieb, der sich vor Jahren als Transportunternehmen eintragen ließ, kann heute überwiegend Umzüge fahren, und umgekehrt. Was ein Unternehmen tatsächlich anbietet, erfahren Sie nur bei ihm selbst.
Für Speditionsangebote brauchen Sie andere Angaben als beim Umzug: Ladungsmeter, Gewicht, Stapelbarkeit, Ladestelle und ob am Zielort eine Rampe vorhanden ist. Fehlt die Rampe, kommt eine Hebebühne dazu, und die kostet extra.
Bei gewerblichen Aufträgen ist die Haftungsgrenze der entscheidende Punkt. Nach § 431 HGB haftet der Frachtführer mit 8,33 Sonderziehungsrechten je Kilogramm, das sind rund 10 Euro. Bei hochwertiger, leichter Ware ist das schnell zu wenig.
Für gewerblichen Güterkraftverkehr ab 3,5 Tonnen zGG ja. Darunter, also im klassischen Sprinter-Bereich, ist die Beförderung erlaubnisfrei. Das erklärt die große Zahl kleiner Kurier- und Transportbetriebe.
Transport eigener Güter mit eigenen Fahrzeugen und eigenem Personal. Er ist erlaubnisfrei, muss aber die Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 GüKG erfüllen, sonst gilt er als genehmigungspflichtiger gewerblicher Verkehr.
Nach § 431 HGB mit 8,33 Sonderziehungsrechten je Kilogramm Rohgewicht, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei grober Fahrlässigkeit entfällt die Begrenzung.