Deutsche Transport Union GmbH
Langenwiedenweg 9259457 WerlArnsberg HRB 7659
TransportunternehmenHRB
Werl, Nordrhein-Westfalen
9 von insgesamt 19 Unternehmen mit Sitz in Werl sind dieser Leistungsart zugeordnet. Fuhrunternehmen und Frachtführer, die Güter im Auftrag Dritter befördern, vom Kleintransporter bis zum Sattelzug.
Langenwiedenweg 9259457 WerlArnsberg HRB 7659
TransportunternehmenHRB
Kurfürstenring 159457 WerlArnsberg HRB 11999
TransportunternehmenHRB
Am Maifeld 559457 WerlArnsberg HRB 4542
TransportunternehmenHRB
Arnsberg HRB 6979
TransportunternehmenHRB
Arnsberg HRA 4344
TransportunternehmenHRA
Arnsberg HRA 4328
SpeditionenTransportunternehmenHRA
Arnsberg HRB 6947
LogistikunternehmenTransportunternehmenHRB
Arnsberg HRB 600
TransportunternehmenHRB
Arnsberg HRA 4318
TransportunternehmenHRA
Transportunternehmen führen Beförderungen im Auftrag aus. Ab 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht braucht es die Erlaubnis nach § 3 GüKG beziehungsweise die EU-Lizenz, dazu fachliche Eignung, finanzielle Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Verkehrsleiters.
Von den 19 in Werl eingetragenen Betrieben entfallen 9 auf die Kategorie Transportunternehmen, das sind 47 Prozent. Mehrfachzuordnungen sind möglich, weil viele Firmierungen mehrere Bereiche nennen.
Der Bestand ist überschaubar. Beziehen Sie Betriebe aus dem Umland mit ein, gerade bei Aufträgen, die ohnehin über die Stadtgrenze führen.
Auf die rund 29.693 Einwohner von Werl kommen damit 3,0 Betriebe dieser Kategorie je 10.000 Einwohner.
Größe sagt in dieser Branche wenig über Eignung. Ein Zweimannbetrieb mit zwei Fahrzeugen erledigt einen Wohnungsumzug oft zuverlässiger als ein Konzern, der die Fahrt an einen Subunternehmer weitergibt. Fragen Sie deshalb, wer am Tag tatsächlich vor der Tür steht.
Ein Blick ins Handelsregister lohnt vor der Beauftragung: Rechtsform, Eintragungsjahr und Geschäftsführung sagen mehr über die Beständigkeit eines Betriebs aus als jede Sternebewertung. Bei Schäden ist außerdem entscheidend, wer Vertragspartner ist.
Bei Aufträgen ab 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht braucht der Betrieb eine Erlaubnis nach § 3 Güterkraftverkehrsgesetz. Sie können danach fragen; seriöse Unternehmen nennen ihre Erlaubnisnummer ohne Umschweife.
Für gewerblichen Güterkraftverkehr ab 3,5 Tonnen zGG ja. Darunter, also im klassischen Sprinter-Bereich, ist die Beförderung erlaubnisfrei. Das erklärt die große Zahl kleiner Kurier- und Transportbetriebe.
Transport eigener Güter mit eigenen Fahrzeugen und eigenem Personal. Er ist erlaubnisfrei, muss aber die Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 GüKG erfüllen, sonst gilt er als genehmigungspflichtiger gewerblicher Verkehr.
Nach § 431 HGB mit 8,33 Sonderziehungsrechten je Kilogramm Rohgewicht, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei grober Fahrlässigkeit entfällt die Begrenzung.
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