Entsorgung und Transport Theilig GmbH
Erich-Mühsam-Straße 2304425 TauchaLeipzig HRB 29767
TransportunternehmenHRB
Taucha, Sachsen
7 von insgesamt 11 Unternehmen mit Sitz in Taucha sind dieser Leistungsart zugeordnet. Fuhrunternehmen und Frachtführer, die Güter im Auftrag Dritter befördern, vom Kleintransporter bis zum Sattelzug.
Erich-Mühsam-Straße 2304425 TauchaLeipzig HRB 29767
TransportunternehmenHRB
An der Bürgerruhe 304425 TauchaLeipzig HRB 33254
TransportunternehmenHRB
Pönitzer Weg 204425 TauchaLeipzig HRB 27964
TransportunternehmenKurierdiensteHRB
Ferdinand-Lassalle-Straße 1004425 TauchaLeipzig HRB 27315
TransportunternehmenHRB
Leipzig HRB 5803
SpeditionenTransportunternehmenHRB
Leipzig HRB 4926
SpeditionenTransportunternehmenHRB
Leipzig HRB 6379
TransportunternehmenHRB
Transportunternehmen führen Beförderungen im Auftrag aus. Ab 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht braucht es die Erlaubnis nach § 3 GüKG beziehungsweise die EU-Lizenz, dazu fachliche Eignung, finanzielle Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Verkehrsleiters.
Von den 11 in Taucha eingetragenen Betrieben entfallen 7 auf die Kategorie Transportunternehmen, das sind 64 Prozent. Mehrfachzuordnungen sind möglich, weil viele Firmierungen mehrere Bereiche nennen.
Auf die rund 15.815 Einwohner von Taucha kommen damit 4,4 Betriebe dieser Kategorie je 10.000 Einwohner.
Der Bestand ist überschaubar. Beziehen Sie Betriebe aus dem Umland mit ein, gerade bei Aufträgen, die ohnehin über die Stadtgrenze führen.
Ein häufiger Fehler bei der Auswahl in Taucha: nur die Anbieter anzufragen, die in der Suche ganz oben stehen. Sichtbarkeit ist eine Marketingleistung, keine Qualitätsaussage. Nehmen Sie zwei Betriebe aus dieser Liste dazu, die kein Werbebudget haben.
Gewerblicher Güterkraftverkehr ab 3,5 Tonnen braucht eine Erlaubnis nach § 3 Güterkraftverkehrsgesetz. Darunter, also im Sprinter-Bereich, ist die Beförderung erlaubnisfrei. Das erklärt, warum bei kleinen Anbietern die Qualitätsunterschiede besonders groß sind.
Prüfen Sie vor der Beauftragung, ob die Firmierung im Angebot mit dem Handelsregistereintrag übereinstimmt. Weicht sie ab, ist unklar, wer Vertragspartner wird. Das entscheidet später darüber, an wen eine Schadensanzeige gehen muss und wer im Zweifel haftet.
Für gewerblichen Güterkraftverkehr ab 3,5 Tonnen zGG ja. Darunter, also im klassischen Sprinter-Bereich, ist die Beförderung erlaubnisfrei. Das erklärt die große Zahl kleiner Kurier- und Transportbetriebe.
Transport eigener Güter mit eigenen Fahrzeugen und eigenem Personal. Er ist erlaubnisfrei, muss aber die Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 GüKG erfüllen, sonst gilt er als genehmigungspflichtiger gewerblicher Verkehr.
Nach § 431 HGB mit 8,33 Sonderziehungsrechten je Kilogramm Rohgewicht, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei grober Fahrlässigkeit entfällt die Begrenzung.
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