Franz Josef Haben, Transporte, Güternahverkehr e.K.
Saarbrücken HRA 92431
TransportunternehmenHRA
Spiesen-Elversberg, Saarland
6 von insgesamt 7 Unternehmen mit Sitz in Spiesen-Elversberg sind dieser Leistungsart zugeordnet. Fuhrunternehmen und Frachtführer, die Güter im Auftrag Dritter befördern, vom Kleintransporter bis zum Sattelzug.
Saarbrücken HRA 92431
TransportunternehmenHRA
Friedrichsthaler Straße 2766583 Spiesen-ElversbergSaarbrücken HRB 103525
TransportunternehmenHRB
Friedrichsthaler Straße 2766583 Spiesen-ElversbergSaarbrücken HRB 19925
TransportunternehmenHRB
Karlstraße 1a66583 Spiesen-ElversbergSaarbrücken HRB 17396
LogistikunternehmenTransportunternehmenHRB
Saarbrücken HRB 91554
TransportunternehmenHRB
Gewerbepark 866583 Spiesen-ElversbergSaarbrücken HRB 104584
TransportunternehmenHRB
Transportunternehmen führen Beförderungen im Auftrag aus. Ab 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht braucht es die Erlaubnis nach § 3 GüKG beziehungsweise die EU-Lizenz, dazu fachliche Eignung, finanzielle Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Verkehrsleiters.
Von den 7 in Spiesen-Elversberg eingetragenen Betrieben entfallen 6 auf die Kategorie Transportunternehmen, das sind 86 Prozent. Mehrfachzuordnungen sind möglich, weil viele Firmierungen mehrere Bereiche nennen.
Der Bestand ist überschaubar. Beziehen Sie Betriebe aus dem Umland mit ein, gerade bei Aufträgen, die ohnehin über die Stadtgrenze führen.
Auf die rund 13.078 Einwohner von Spiesen-Elversberg kommen damit 4,6 Betriebe dieser Kategorie je 10.000 Einwohner.
Ein häufiger Fehler bei der Auswahl in Spiesen-Elversberg: nur die Anbieter anzufragen, die in der Suche ganz oben stehen. Sichtbarkeit ist eine Marketingleistung, keine Qualitätsaussage. Nehmen Sie zwei Betriebe aus dieser Liste dazu, die kein Werbebudget haben.
Gewerblicher Güterkraftverkehr ab 3,5 Tonnen braucht eine Erlaubnis nach § 3 Güterkraftverkehrsgesetz. Darunter, also im Sprinter-Bereich, ist die Beförderung erlaubnisfrei. Das erklärt, warum bei kleinen Anbietern die Qualitätsunterschiede besonders groß sind.
Die Zuordnung zur Kategorie Transportunternehmen leitet sich aus der eingetragenen Firmierung ab. Ein Betrieb, der sich vor Jahren als Transportunternehmen eintragen ließ, kann heute überwiegend Umzüge fahren, und umgekehrt. Was ein Unternehmen tatsächlich anbietet, erfahren Sie nur bei ihm selbst.
Für gewerblichen Güterkraftverkehr ab 3,5 Tonnen zGG ja. Darunter, also im klassischen Sprinter-Bereich, ist die Beförderung erlaubnisfrei. Das erklärt die große Zahl kleiner Kurier- und Transportbetriebe.
Transport eigener Güter mit eigenen Fahrzeugen und eigenem Personal. Er ist erlaubnisfrei, muss aber die Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 GüKG erfüllen, sonst gilt er als genehmigungspflichtiger gewerblicher Verkehr.
Nach § 431 HGB mit 8,33 Sonderziehungsrechten je Kilogramm Rohgewicht, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei grober Fahrlässigkeit entfällt die Begrenzung.
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