GH Transporte GmbH
Im Tal 11 · 74889 Sinsheim · Mannheim HRB 711309
TransportunternehmenHRB
Sinsheim · Baden-Württemberg
8 von insgesamt 18 Unternehmen mit Sitz in Sinsheim sind dieser Leistungsart zugeordnet. Fuhrunternehmen und Frachtführer, die Güter im Auftrag Dritter befördern, vom Kleintransporter bis zum Sattelzug.
Im Tal 11 · 74889 Sinsheim · Mannheim HRB 711309
TransportunternehmenHRB
Mannheim HRB 341772
TransportunternehmenHRB
Am Leitzelbach 25-29 · 74889 Sinsheim · Mannheim HRB 714987
LogistikunternehmenSchwertransporteHRB
Mannheim HRA 340430
TransportunternehmenHRA
Mannheim HRB 340936
SpeditionenTransportunternehmenHRB
Mannheim HRA 340740
LogistikunternehmenTransportunternehmenHRA
Mannheim HRB 341820
LogistikunternehmenTransportunternehmenHRB
Mannheim HRB 341597
TransportunternehmenHRB
Mannheim HRB 341622
TransportunternehmenHRB
Transportunternehmen führen Beförderungen im Auftrag aus. Ab 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht braucht es die Erlaubnis nach § 3 GüKG beziehungsweise die EU-Lizenz, dazu fachliche Eignung, finanzielle Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Verkehrsleiters.
Von den 18 in Sinsheim eingetragenen Betrieben entfallen 8 auf die Kategorie Transportunternehmen, das sind 44 Prozent. Mehrfachzuordnungen sind möglich, weil viele Firmierungen mehrere Bereiche nennen.
Der Bestand ist überschaubar. Beziehen Sie Betriebe aus dem Umland mit ein, gerade bei Aufträgen, die ohnehin über die Stadtgrenze führen.
Auf die rund 36.978 Einwohner von Sinsheim kommen damit 2,2 Betriebe dieser Kategorie je 10.000 Einwohner.
Bei Aufträgen ab 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht braucht der Betrieb eine Erlaubnis nach § 3 Güterkraftverkehrsgesetz. Sie können danach fragen; seriöse Unternehmen nennen ihre Erlaubnisnummer ohne Umschweife.
Für Speditionsangebote brauchen Sie andere Angaben als beim Umzug: Ladungsmeter, Gewicht, Stapelbarkeit, Ladestelle und ob am Zielort eine Rampe vorhanden ist. Fehlt die Rampe, kommt eine Hebebühne dazu, und die kostet extra.
Prüfen Sie vor der Beauftragung, ob die Firmierung im Angebot mit dem Handelsregistereintrag übereinstimmt. Weicht sie ab, ist unklar, wer Vertragspartner wird. Das entscheidet später darüber, an wen eine Schadensanzeige gehen muss und wer im Zweifel haftet.
Für gewerblichen Güterkraftverkehr ab 3,5 Tonnen zGG ja. Darunter, also im klassischen Sprinter-Bereich, ist die Beförderung erlaubnisfrei. Das erklärt die große Zahl kleiner Kurier- und Transportbetriebe.
Transport eigener Güter mit eigenen Fahrzeugen und eigenem Personal. Er ist erlaubnisfrei, muss aber die Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 GüKG erfüllen, sonst gilt er als genehmigungspflichtiger gewerblicher Verkehr.
Nach § 431 HGB mit 8,33 Sonderziehungsrechten je Kilogramm Rohgewicht, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei grober Fahrlässigkeit entfällt die Begrenzung.