Kölsch Transporte GmbH
Am Nochen 3 · 57074 Siegen · Siegen HRB 9598
TransportunternehmenHRB
Siegen · Nordrhein-Westfalen
5 von insgesamt 21 Unternehmen mit Sitz in Siegen sind dieser Leistungsart zugeordnet. Fuhrunternehmen und Frachtführer, die Güter im Auftrag Dritter befördern, vom Kleintransporter bis zum Sattelzug.
Am Nochen 3 · 57074 Siegen · Siegen HRB 9598
TransportunternehmenHRB
An der Siegtalbrücke 20 · 57080 Siegen · Siegen HRB 11067
TransportunternehmenHRB
Talstraße 79 · 57076 Siegen · Siegen HRB 4771
TransportunternehmenHRB
Siegen HRB 5689
TransportunternehmenHRB
Siegen HRB 2458
TransportunternehmenHRB
Transportunternehmen führen Beförderungen im Auftrag aus. Ab 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht braucht es die Erlaubnis nach § 3 GüKG beziehungsweise die EU-Lizenz, dazu fachliche Eignung, finanzielle Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Verkehrsleiters.
Von den 21 in Siegen eingetragenen Betrieben entfallen 5 auf die Kategorie Transportunternehmen, das sind 24 Prozent. Mehrfachzuordnungen sind möglich, weil viele Firmierungen mehrere Bereiche nennen.
Auf die rund 102.114 Einwohner von Siegen kommen damit 0,5 Betriebe dieser Kategorie je 10.000 Einwohner.
Der Bestand ist überschaubar. Beziehen Sie Betriebe aus dem Umland mit ein, gerade bei Aufträgen, die ohnehin über die Stadtgrenze führen.
Für Speditionsangebote brauchen Sie andere Angaben als beim Umzug: Ladungsmeter, Gewicht, Stapelbarkeit, Ladestelle und ob am Zielort eine Rampe vorhanden ist. Fehlt die Rampe, kommt eine Hebebühne dazu, und die kostet extra.
Lassen Sie sich Zusatzleistungen einzeln ausweisen statt als Pauschale. Erst dann sehen Sie, ob ein Angebot günstiger ist oder nur weniger enthält. Die Differenz zwischen zwei Angeboten liegt selten im Stundensatz, fast immer im Leistungsumfang.
Größe sagt in dieser Branche wenig über Eignung. Ein Zweimannbetrieb mit zwei Fahrzeugen erledigt einen Wohnungsumzug oft zuverlässiger als ein Konzern, der die Fahrt an einen Subunternehmer weitergibt. Fragen Sie deshalb, wer am Tag tatsächlich vor der Tür steht.
Für gewerblichen Güterkraftverkehr ab 3,5 Tonnen zGG ja. Darunter, also im klassischen Sprinter-Bereich, ist die Beförderung erlaubnisfrei. Das erklärt die große Zahl kleiner Kurier- und Transportbetriebe.
Transport eigener Güter mit eigenen Fahrzeugen und eigenem Personal. Er ist erlaubnisfrei, muss aber die Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 GüKG erfüllen, sonst gilt er als genehmigungspflichtiger gewerblicher Verkehr.
Nach § 431 HGB mit 8,33 Sonderziehungsrechten je Kilogramm Rohgewicht, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei grober Fahrlässigkeit entfällt die Begrenzung.