D&D Transport GmbH
Schweinfurt HRB 5918
TransportunternehmenHRB
Schweinfurt, Bayern
7 von insgesamt 8 Unternehmen mit Sitz in Schweinfurt sind dieser Leistungsart zugeordnet. Fuhrunternehmen und Frachtführer, die Güter im Auftrag Dritter befördern, vom Kleintransporter bis zum Sattelzug.
Schweinfurt HRB 5918
TransportunternehmenHRB
Straßburgstraße 8a97424 SchweinfurtSchweinfurt HRB 6776
TransportunternehmenHRB
Schweinfurt HRB 7261
TransportunternehmenHRB
Karl-Götz-Straße 18-2097424 SchweinfurtSchweinfurt HRB 7815
TransportunternehmenHRB
Kurt-Römer-Straße 597424 SchweinfurtSchweinfurt HRA 9790
TransportunternehmenHRA
Schweinfurt HRB 1314
LogistikunternehmenTransportunternehmenHRB
Schweinfurt HRA 9989
TransportunternehmenHRA
Transportunternehmen führen Beförderungen im Auftrag aus. Ab 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht braucht es die Erlaubnis nach § 3 GüKG beziehungsweise die EU-Lizenz, dazu fachliche Eignung, finanzielle Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Verkehrsleiters.
Von den 8 in Schweinfurt eingetragenen Betrieben entfallen 7 auf die Kategorie Transportunternehmen, das sind 88 Prozent. Mehrfachzuordnungen sind möglich, weil viele Firmierungen mehrere Bereiche nennen.
Auf die rund 54.539 Einwohner von Schweinfurt kommen damit 1,3 Betriebe dieser Kategorie je 10.000 Einwohner.
Der Bestand ist überschaubar. Beziehen Sie Betriebe aus dem Umland mit ein, gerade bei Aufträgen, die ohnehin über die Stadtgrenze führen.
Rechnen Sie mit Vorlauf. Gute Betriebe in Schweinfurt sind zum Monatsende vier bis acht Wochen im Voraus ausgebucht. Wer kurzfristig noch überall Termine frei hat, hat meist einen Grund dafür.
Eine Halteverbotszone vor der Wohnung kostet je nach Kommune zwischen 60 und 200 Euro und muss meist zwei Wochen vorher beantragt werden. Viele Umzugsunternehmen übernehmen das gegen Aufpreis, was den Weg zur Behörde spart.
Bei Aufträgen ab 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht braucht der Betrieb eine Erlaubnis nach § 3 Güterkraftverkehrsgesetz. Sie können danach fragen; seriöse Unternehmen nennen ihre Erlaubnisnummer ohne Umschweife.
Für gewerblichen Güterkraftverkehr ab 3,5 Tonnen zGG ja. Darunter, also im klassischen Sprinter-Bereich, ist die Beförderung erlaubnisfrei. Das erklärt die große Zahl kleiner Kurier- und Transportbetriebe.
Transport eigener Güter mit eigenen Fahrzeugen und eigenem Personal. Er ist erlaubnisfrei, muss aber die Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 GüKG erfüllen, sonst gilt er als genehmigungspflichtiger gewerblicher Verkehr.
Nach § 431 HGB mit 8,33 Sonderziehungsrechten je Kilogramm Rohgewicht, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei grober Fahrlässigkeit entfällt die Begrenzung.
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