Allport Cargo Services GmbH
Markt 2-4 · 41366 Schwalmtal · Düsseldorf HRB 83551
TransportunternehmenHRB
Schwalmtal · Nordrhein-Westfalen
8 von insgesamt 13 Unternehmen mit Sitz in Schwalmtal sind dieser Leistungsart zugeordnet. Fuhrunternehmen und Frachtführer, die Güter im Auftrag Dritter befördern, vom Kleintransporter bis zum Sattelzug.
Markt 2-4 · 41366 Schwalmtal · Düsseldorf HRB 83551
TransportunternehmenHRB
Mönchengladbach HRB 10831
TransportunternehmenHRB
Kamillenweg 14 · 41366 Schwalmtal · Mönchengladbach HRB 18190
TransportunternehmenHRB
Naphausen 2 · 41366 Schwalmtal · Mönchengladbach HRA 5256
TransportunternehmenHRA
Alsfelder Straße 74 · 36318 Schwalmtal · Gießen HRB 5069
TransportunternehmenHRB
Eickener Straße 29 · 41366 Schwalmtal · Mönchengladbach HRB 15141
TransportunternehmenHRB
Bernhard-Rösler-Straße 108 · 41366 Schwalmtal · Mönchengladbach HRB 15213
TransportunternehmenHRB
Mönchengladbach HRA 5297
SpeditionenTransportunternehmenHRA
Transportunternehmen führen Beförderungen im Auftrag aus. Ab 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht braucht es die Erlaubnis nach § 3 GüKG beziehungsweise die EU-Lizenz, dazu fachliche Eignung, finanzielle Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Verkehrsleiters.
Von den 13 in Schwalmtal eingetragenen Betrieben entfallen 8 auf die Kategorie Transportunternehmen, das sind 62 Prozent. Mehrfachzuordnungen sind möglich, weil viele Firmierungen mehrere Bereiche nennen.
Im gesamten Bundesland sind 2.424 Betriebe dieser Kategorie erfasst. Der Anteil von Schwalmtal daran liegt bei 0 Prozent.
Der Bestand ist überschaubar. Beziehen Sie Betriebe aus dem Umland mit ein, gerade bei Aufträgen, die ohnehin über die Stadtgrenze führen.
Bei Umzugsangeboten gilt eine einfache Regel: Ohne Besichtigung oder Videocall ist kein belastbarer Preis möglich. Wer telefonisch eine Pauschale nennt, ohne Volumen, Etage und Tragweg zu kennen, kalkuliert entweder großzügig zu Ihren Lasten oder rechnet am Umzugstag nach.
Gewerblicher Güterkraftverkehr ab 3,5 Tonnen braucht eine Erlaubnis nach § 3 Güterkraftverkehrsgesetz. Darunter, also im Sprinter-Bereich, ist die Beförderung erlaubnisfrei. Das erklärt, warum bei kleinen Anbietern die Qualitätsunterschiede besonders groß sind.
Prüfen Sie vor der Beauftragung, ob die Firmierung im Angebot mit dem Handelsregistereintrag übereinstimmt. Weicht sie ab, ist unklar, wer Vertragspartner wird. Das entscheidet später darüber, an wen eine Schadensanzeige gehen muss und wer im Zweifel haftet.
Für gewerblichen Güterkraftverkehr ab 3,5 Tonnen zGG ja. Darunter, also im klassischen Sprinter-Bereich, ist die Beförderung erlaubnisfrei. Das erklärt die große Zahl kleiner Kurier- und Transportbetriebe.
Transport eigener Güter mit eigenen Fahrzeugen und eigenem Personal. Er ist erlaubnisfrei, muss aber die Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 GüKG erfüllen, sonst gilt er als genehmigungspflichtiger gewerblicher Verkehr.
Nach § 431 HGB mit 8,33 Sonderziehungsrechten je Kilogramm Rohgewicht, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei grober Fahrlässigkeit entfällt die Begrenzung.