BTL Transport mit Bauleistungen GmbH
Merianstraße 563110 RodgauOffenbach am Main HRB 48456
TransportunternehmenHRB
Rodgau, Hessen
7 von insgesamt 18 Unternehmen mit Sitz in Rodgau sind dieser Leistungsart zugeordnet. Fuhrunternehmen und Frachtführer, die Güter im Auftrag Dritter befördern, vom Kleintransporter bis zum Sattelzug.
Merianstraße 563110 RodgauOffenbach am Main HRB 48456
TransportunternehmenHRB
Seestraße 1963110 RodgauOffenbach am Main HRB 47889
TransportunternehmenHRB
Senefelder Straße 2a63110 RodgauOffenbach am Main HRB 50467
TransportunternehmenHRB
Siemensstraße 863110 RodgauOffenbach am Main HRB 50011
TransportunternehmenHRB
Offenbach am Main HRB 21997
TransportunternehmenHRB
Ferdinand-Porsche-Ring 363110 RodgauOffenbach am Main HRB 22967
TransportunternehmenHRB
Zeppelinstraße 1 a63110 RodgauOffenbach am Main HRA 8856
TransportunternehmenHRA
Transportunternehmen führen Beförderungen im Auftrag aus. Ab 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht braucht es die Erlaubnis nach § 3 GüKG beziehungsweise die EU-Lizenz, dazu fachliche Eignung, finanzielle Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Verkehrsleiters.
Auf die rund 45.197 Einwohner von Rodgau kommen damit 1,5 Betriebe dieser Kategorie je 10.000 Einwohner.
Der Bestand ist überschaubar. Beziehen Sie Betriebe aus dem Umland mit ein, gerade bei Aufträgen, die ohnehin über die Stadtgrenze führen.
Von den 18 in Rodgau eingetragenen Betrieben entfallen 7 auf die Kategorie Transportunternehmen, das sind 39 Prozent. Mehrfachzuordnungen sind möglich, weil viele Firmierungen mehrere Bereiche nennen.
Vergleichen Sie mindestens drei Angebote, und zwar auf Basis derselben Kubikmeterzahl. Weicht ein Anbieter beim Volumen deutlich nach unten ab, ist der niedrige Preis meist nur eine andere Schätzung, kein besseres Angebot.
Rechnen Sie mit Vorlauf. Gute Betriebe in Rodgau sind zum Monatsende vier bis acht Wochen im Voraus ausgebucht. Wer kurzfristig noch überall Termine frei hat, hat meist einen Grund dafür.
Prüfen Sie vor der Beauftragung, ob die Firmierung im Angebot mit dem Handelsregistereintrag übereinstimmt. Weicht sie ab, ist unklar, wer Vertragspartner wird. Das entscheidet später darüber, an wen eine Schadensanzeige gehen muss und wer im Zweifel haftet.
Für gewerblichen Güterkraftverkehr ab 3,5 Tonnen zGG ja. Darunter, also im klassischen Sprinter-Bereich, ist die Beförderung erlaubnisfrei. Das erklärt die große Zahl kleiner Kurier- und Transportbetriebe.
Transport eigener Güter mit eigenen Fahrzeugen und eigenem Personal. Er ist erlaubnisfrei, muss aber die Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 GüKG erfüllen, sonst gilt er als genehmigungspflichtiger gewerblicher Verkehr.
Nach § 431 HGB mit 8,33 Sonderziehungsrechten je Kilogramm Rohgewicht, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei grober Fahrlässigkeit entfällt die Begrenzung.
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