ALBA cargo UG (haftungsbeschränkt)
Lönsstraße 1693128 RegenstaufRegensburg HRB 13877
TransportunternehmenHRB
Regenstauf, Bayern
7 von insgesamt 10 Unternehmen mit Sitz in Regenstauf sind dieser Leistungsart zugeordnet. Fuhrunternehmen und Frachtführer, die Güter im Auftrag Dritter befördern, vom Kleintransporter bis zum Sattelzug.
Lönsstraße 1693128 RegenstaufRegensburg HRB 13877
TransportunternehmenHRB
Bayernstraße 1493128 RegenstaufRegensburg HRB 16656
TransportunternehmenHRB
Bayernstraße 1493128 RegenstaufRegensburg HRB 3321
TransportunternehmenHRB
Regensburg HRB 10222
TransportunternehmenHRB
Regensburg HRB 8984
TransportunternehmenHRB
Buchenlohe 893128 RegenstaufRegensburg HRB 11934
TransportunternehmenHRB
Regensburg HRB 7666
TransportunternehmenHRB
Transportunternehmen führen Beförderungen im Auftrag aus. Ab 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht braucht es die Erlaubnis nach § 3 GüKG beziehungsweise die EU-Lizenz, dazu fachliche Eignung, finanzielle Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Verkehrsleiters.
Von den 10 in Regenstauf eingetragenen Betrieben entfallen 7 auf die Kategorie Transportunternehmen, das sind 70 Prozent. Mehrfachzuordnungen sind möglich, weil viele Firmierungen mehrere Bereiche nennen.
Der Bestand ist überschaubar. Beziehen Sie Betriebe aus dem Umland mit ein, gerade bei Aufträgen, die ohnehin über die Stadtgrenze führen.
Auf die rund 16.390 Einwohner von Regenstauf kommen damit 4,3 Betriebe dieser Kategorie je 10.000 Einwohner.
Für Aufträge in Regenstauf lohnt der Blick auf die Nachbarorte. Fahrzeuge sind mobil, und ein Betrieb aus dem Umland kalkuliert häufig günstiger, weil seine Standkosten niedriger sind. Die Anfahrt fällt bei Entfernungen unter 40 Kilometern kaum ins Gewicht.
Bei Aufträgen ab 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht braucht der Betrieb eine Erlaubnis nach § 3 Güterkraftverkehrsgesetz. Sie können danach fragen; seriöse Unternehmen nennen ihre Erlaubnisnummer ohne Umschweife.
Vergleichen Sie mindestens drei Angebote, und zwar auf Basis derselben Kubikmeterzahl. Weicht ein Anbieter beim Volumen deutlich nach unten ab, ist der niedrige Preis meist nur eine andere Schätzung, kein besseres Angebot.
Für gewerblichen Güterkraftverkehr ab 3,5 Tonnen zGG ja. Darunter, also im klassischen Sprinter-Bereich, ist die Beförderung erlaubnisfrei. Das erklärt die große Zahl kleiner Kurier- und Transportbetriebe.
Transport eigener Güter mit eigenen Fahrzeugen und eigenem Personal. Er ist erlaubnisfrei, muss aber die Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 GüKG erfüllen, sonst gilt er als genehmigungspflichtiger gewerblicher Verkehr.
Nach § 431 HGB mit 8,33 Sonderziehungsrechten je Kilogramm Rohgewicht, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei grober Fahrlässigkeit entfällt die Begrenzung.
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