Fahrschul- und Transport GmbH Havelland
Berliner Straße 45 · 14712 Rathenow · Potsdam HRB 15693
TransportunternehmenHRB
Rathenow · Brandenburg
6 von insgesamt 7 Unternehmen mit Sitz in Rathenow sind dieser Leistungsart zugeordnet. Fuhrunternehmen und Frachtführer, die Güter im Auftrag Dritter befördern, vom Kleintransporter bis zum Sattelzug.
Berliner Straße 45 · 14712 Rathenow · Potsdam HRB 15693
TransportunternehmenHRB
Große Milower Straße 76 · 14712 Rathenow · Potsdam HRB 18091
LogistikunternehmenTransportunternehmenHRB
Pfarrer-Fröhlich-Straße 56 · 14712 Rathenow · Potsdam HRB 24782
TransportunternehmenHRB
Auf der Magazininsel 1/20 · 14712 Rathenow · Potsdam HRB 26669
TransportunternehmenHRB
Potsdam HRB 22517
TransportunternehmenHRB
Potsdam HRB 21338
TransportunternehmenHRB
Transportunternehmen führen Beförderungen im Auftrag aus. Ab 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht braucht es die Erlaubnis nach § 3 GüKG beziehungsweise die EU-Lizenz, dazu fachliche Eignung, finanzielle Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Verkehrsleiters.
Von den 7 in Rathenow eingetragenen Betrieben entfallen 6 auf die Kategorie Transportunternehmen, das sind 86 Prozent. Mehrfachzuordnungen sind möglich, weil viele Firmierungen mehrere Bereiche nennen.
Der Bestand ist überschaubar. Beziehen Sie Betriebe aus dem Umland mit ein, gerade bei Aufträgen, die ohnehin über die Stadtgrenze führen.
Auf die rund 24.918 Einwohner von Rathenow kommen damit 2,4 Betriebe dieser Kategorie je 10.000 Einwohner.
Größe sagt in dieser Branche wenig über Eignung. Ein Zweimannbetrieb mit zwei Fahrzeugen erledigt einen Wohnungsumzug oft zuverlässiger als ein Konzern, der die Fahrt an einen Subunternehmer weitergibt. Fragen Sie deshalb, wer am Tag tatsächlich vor der Tür steht.
Für Aufträge in Rathenow lohnt der Blick auf die Nachbarorte. Fahrzeuge sind mobil, und ein Betrieb aus dem Umland kalkuliert häufig günstiger, weil seine Standkosten niedriger sind. Die Anfahrt fällt bei Entfernungen unter 40 Kilometern kaum ins Gewicht.
Prüfen Sie vor der Beauftragung, ob die Firmierung im Angebot mit dem Handelsregistereintrag übereinstimmt. Weicht sie ab, ist unklar, wer Vertragspartner wird. Das entscheidet später darüber, an wen eine Schadensanzeige gehen muss und wer im Zweifel haftet.
Für gewerblichen Güterkraftverkehr ab 3,5 Tonnen zGG ja. Darunter, also im klassischen Sprinter-Bereich, ist die Beförderung erlaubnisfrei. Das erklärt die große Zahl kleiner Kurier- und Transportbetriebe.
Transport eigener Güter mit eigenen Fahrzeugen und eigenem Personal. Er ist erlaubnisfrei, muss aber die Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 GüKG erfüllen, sonst gilt er als genehmigungspflichtiger gewerblicher Verkehr.
Nach § 431 HGB mit 8,33 Sonderziehungsrechten je Kilogramm Rohgewicht, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei grober Fahrlässigkeit entfällt die Begrenzung.