CRA Cargo Rail Assets Verwaltungs GmbH
Pinneberg HRB 12718 PI
TransportunternehmenHRB
Quickborn/Krs. Pinneberg · Schleswig-Holstein
7 von insgesamt 11 Unternehmen mit Sitz in Quickborn/Krs. Pinneberg sind dieser Leistungsart zugeordnet. Fuhrunternehmen und Frachtführer, die Güter im Auftrag Dritter befördern, vom Kleintransporter bis zum Sattelzug.
Pinneberg HRB 12718 PI
TransportunternehmenHRB
Pinneberg HRA 5179 PI
TransportunternehmenHRA
Pinneberg HRB 13691 PI
TransportunternehmenHRB
Pinneberg HRB 13140 PI
TransportunternehmenHRB
Pinneberg HRA 7855 PI
TransportunternehmenHRA
Pinneberg HRB 3329 PI
TransportunternehmenHRB
Pinneberg HRB 5639 PI
TransportunternehmenHRB
Transportunternehmen führen Beförderungen im Auftrag aus. Ab 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht braucht es die Erlaubnis nach § 3 GüKG beziehungsweise die EU-Lizenz, dazu fachliche Eignung, finanzielle Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Verkehrsleiters.
Von den 11 in Quickborn/Krs. Pinneberg eingetragenen Betrieben entfallen 7 auf die Kategorie Transportunternehmen, das sind 64 Prozent. Mehrfachzuordnungen sind möglich, weil viele Firmierungen mehrere Bereiche nennen.
Im gesamten Bundesland sind 447 Betriebe dieser Kategorie erfasst. Der Anteil von Quickborn/Krs. Pinneberg daran liegt bei 2 Prozent.
Der Bestand ist überschaubar. Beziehen Sie Betriebe aus dem Umland mit ein, gerade bei Aufträgen, die ohnehin über die Stadtgrenze führen.
Größe sagt in dieser Branche wenig über Eignung. Ein Zweimannbetrieb mit zwei Fahrzeugen erledigt einen Wohnungsumzug oft zuverlässiger als ein Konzern, der die Fahrt an einen Subunternehmer weitergibt. Fragen Sie deshalb, wer am Tag tatsächlich vor der Tür steht.
Ein häufiger Fehler bei der Auswahl in Quickborn/Krs. Pinneberg: nur die Anbieter anzufragen, die in der Suche ganz oben stehen. Sichtbarkeit ist eine Marketingleistung, keine Qualitätsaussage. Nehmen Sie zwei Betriebe aus dieser Liste dazu, die kein Werbebudget haben.
Prüfen Sie vor der Beauftragung, ob die Firmierung im Angebot mit dem Handelsregistereintrag übereinstimmt. Weicht sie ab, ist unklar, wer Vertragspartner wird. Das entscheidet später darüber, an wen eine Schadensanzeige gehen muss und wer im Zweifel haftet.
Für gewerblichen Güterkraftverkehr ab 3,5 Tonnen zGG ja. Darunter, also im klassischen Sprinter-Bereich, ist die Beförderung erlaubnisfrei. Das erklärt die große Zahl kleiner Kurier- und Transportbetriebe.
Transport eigener Güter mit eigenen Fahrzeugen und eigenem Personal. Er ist erlaubnisfrei, muss aber die Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 GüKG erfüllen, sonst gilt er als genehmigungspflichtiger gewerblicher Verkehr.
Nach § 431 HGB mit 8,33 Sonderziehungsrechten je Kilogramm Rohgewicht, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei grober Fahrlässigkeit entfällt die Begrenzung.