A. M. Detektei & Transporte UG (haftungsbeschränkt)
Ravensbergweg 14 · 14478 Potsdam · Potsdam HRB 27975
TransportunternehmenHRB
Potsdam · Brandenburg
6 von insgesamt 24 Unternehmen mit Sitz in Potsdam sind dieser Leistungsart zugeordnet. Fuhrunternehmen und Frachtführer, die Güter im Auftrag Dritter befördern, vom Kleintransporter bis zum Sattelzug.
Ravensbergweg 14 · 14478 Potsdam · Potsdam HRB 27975
TransportunternehmenHRB
Potsdam HRB 14665
TransportunternehmenHRB
Am Silbergraben 19 · 14480 Potsdam · Potsdam HRB 6824
SchwertransporteHRB
Potsdam HRB 4205
TransportunternehmenHRB
Potsdam HRA 1558
TransportunternehmenHRA
Potsdam VR 324
TransportunternehmenVR
Potsdam HRB 5685
TransportunternehmenHRB
Transportunternehmen führen Beförderungen im Auftrag aus. Ab 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht braucht es die Erlaubnis nach § 3 GüKG beziehungsweise die EU-Lizenz, dazu fachliche Eignung, finanzielle Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Verkehrsleiters.
Von den 24 in Potsdam eingetragenen Betrieben entfallen 6 auf die Kategorie Transportunternehmen, das sind 25 Prozent. Mehrfachzuordnungen sind möglich, weil viele Firmierungen mehrere Bereiche nennen.
Der Bestand ist überschaubar. Beziehen Sie Betriebe aus dem Umland mit ein, gerade bei Aufträgen, die ohnehin über die Stadtgrenze führen.
Auf die rund 187.119 Einwohner von Potsdam kommen damit 0,3 Betriebe dieser Kategorie je 10.000 Einwohner.
Der letzte Werktag im Monat ist bundesweit der teuerste Umzugstermin. Wer flexibel ist und Mitte des Monats unter der Woche zieht, spart je nach Region 10 bis 25 Prozent und bekommt zudem eher das eingespielte Stammpersonal statt Aushilfen.
Für Speditionsangebote brauchen Sie andere Angaben als beim Umzug: Ladungsmeter, Gewicht, Stapelbarkeit, Ladestelle und ob am Zielort eine Rampe vorhanden ist. Fehlt die Rampe, kommt eine Hebebühne dazu, und die kostet extra.
Für Aufträge in Potsdam lohnt der Blick auf die Nachbarorte. Fahrzeuge sind mobil, und ein Betrieb aus dem Umland kalkuliert häufig günstiger, weil seine Standkosten niedriger sind. Die Anfahrt fällt bei Entfernungen unter 40 Kilometern kaum ins Gewicht.
Für gewerblichen Güterkraftverkehr ab 3,5 Tonnen zGG ja. Darunter, also im klassischen Sprinter-Bereich, ist die Beförderung erlaubnisfrei. Das erklärt die große Zahl kleiner Kurier- und Transportbetriebe.
Transport eigener Güter mit eigenen Fahrzeugen und eigenem Personal. Er ist erlaubnisfrei, muss aber die Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 GüKG erfüllen, sonst gilt er als genehmigungspflichtiger gewerblicher Verkehr.
Nach § 431 HGB mit 8,33 Sonderziehungsrechten je Kilogramm Rohgewicht, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei grober Fahrlässigkeit entfällt die Begrenzung.