Agrarservice Hallertau & Transport GmbH
Angkofen 1085276 Pfaffenhofen a. d. IlmIngolstadt HRB 8583
TransportunternehmenHRB
Pfaffenhofen a. d. Ilm, Bayern
6 von insgesamt 8 Unternehmen mit Sitz in Pfaffenhofen a. d. Ilm sind dieser Leistungsart zugeordnet. Fuhrunternehmen und Frachtführer, die Güter im Auftrag Dritter befördern, vom Kleintransporter bis zum Sattelzug.
Angkofen 1085276 Pfaffenhofen a. d. IlmIngolstadt HRB 8583
TransportunternehmenHRB
Münchener Straße 1685276 Pfaffenhofen a.d. IlmIngolstadt HRA 170257
TransportunternehmenHRA
Ziegelstraße 68 a85276 Pfaffenhofen a. d. IlmIngolstadt HRB 7967
LogistikunternehmenTransportunternehmenHRB
Raiffeisenstraße 185276 Pfaffenhofen a.d. IlmIngolstadt HRA 151346
TransportunternehmenHRA
Ingolstadt HRB 190582
TransportunternehmenHRB
Ingolstadt HRA 144033
TransportunternehmenHRA
Transportunternehmen führen Beförderungen im Auftrag aus. Ab 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht braucht es die Erlaubnis nach § 3 GüKG beziehungsweise die EU-Lizenz, dazu fachliche Eignung, finanzielle Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Verkehrsleiters.
Von den 8 in Pfaffenhofen a. d. Ilm eingetragenen Betrieben entfallen 6 auf die Kategorie Transportunternehmen, das sind 75 Prozent. Mehrfachzuordnungen sind möglich, weil viele Firmierungen mehrere Bereiche nennen.
Im gesamten Bundesland sind 1.610 Betriebe dieser Kategorie erfasst. Der Anteil von Pfaffenhofen a. d. Ilm daran liegt bei 0 Prozent.
Der Bestand ist überschaubar. Beziehen Sie Betriebe aus dem Umland mit ein, gerade bei Aufträgen, die ohnehin über die Stadtgrenze führen.
Bei gewerblichen Aufträgen ist die Haftungsgrenze der entscheidende Punkt. Nach § 431 HGB haftet der Frachtführer mit 8,33 Sonderziehungsrechten je Kilogramm, das sind rund 10 Euro. Bei hochwertiger, leichter Ware ist das schnell zu wenig.
Rechnen Sie mit Vorlauf. Gute Betriebe in Pfaffenhofen a. d. Ilm sind zum Monatsende vier bis acht Wochen im Voraus ausgebucht. Wer kurzfristig noch überall Termine frei hat, hat meist einen Grund dafür.
Bei Aufträgen ab 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht braucht der Betrieb eine Erlaubnis nach § 3 Güterkraftverkehrsgesetz. Sie können danach fragen; seriöse Unternehmen nennen ihre Erlaubnisnummer ohne Umschweife.
Für gewerblichen Güterkraftverkehr ab 3,5 Tonnen zGG ja. Darunter, also im klassischen Sprinter-Bereich, ist die Beförderung erlaubnisfrei. Das erklärt die große Zahl kleiner Kurier- und Transportbetriebe.
Transport eigener Güter mit eigenen Fahrzeugen und eigenem Personal. Er ist erlaubnisfrei, muss aber die Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 GüKG erfüllen, sonst gilt er als genehmigungspflichtiger gewerblicher Verkehr.
Nach § 431 HGB mit 8,33 Sonderziehungsrechten je Kilogramm Rohgewicht, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei grober Fahrlässigkeit entfällt die Begrenzung.
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