Friedrich Lemke Spedition und Transport GmbH & Co Kommanditgesellschaft
Große Straße 108 · 28870 Ottersberg · Walsrode HRA 120146
SpeditionenTransportunternehmenHRA
Ottersberg · Niedersachsen
5 von insgesamt 6 Unternehmen mit Sitz in Ottersberg sind dieser Leistungsart zugeordnet. Fuhrunternehmen und Frachtführer, die Güter im Auftrag Dritter befördern, vom Kleintransporter bis zum Sattelzug.
Große Straße 108 · 28870 Ottersberg · Walsrode HRA 120146
SpeditionenTransportunternehmenHRA
Grüne Straße 2 · 28870 Ottersberg · Walsrode HRB 201351
TransportunternehmenHRB
Hauptstraße 36 · 28870 Ottersberg · Walsrode HRB 200523
TransportunternehmenHRB
Walsrode HRB 207661
TransportunternehmenHRB
Walsrode HRB 122248
TransportunternehmenHRB
Transportunternehmen führen Beförderungen im Auftrag aus. Ab 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht braucht es die Erlaubnis nach § 3 GüKG beziehungsweise die EU-Lizenz, dazu fachliche Eignung, finanzielle Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Verkehrsleiters.
Von den 6 in Ottersberg eingetragenen Betrieben entfallen 5 auf die Kategorie Transportunternehmen, das sind 83 Prozent. Mehrfachzuordnungen sind möglich, weil viele Firmierungen mehrere Bereiche nennen.
Im gesamten Bundesland sind 1.081 Betriebe dieser Kategorie erfasst. Der Anteil von Ottersberg daran liegt bei 0 Prozent.
Der Bestand ist überschaubar. Beziehen Sie Betriebe aus dem Umland mit ein, gerade bei Aufträgen, die ohnehin über die Stadtgrenze führen.
Ein Blick ins Handelsregister lohnt vor der Beauftragung: Rechtsform, Eintragungsjahr und Geschäftsführung sagen mehr über die Beständigkeit eines Betriebs aus als jede Sternebewertung. Bei Schäden ist außerdem entscheidend, wer Vertragspartner ist.
Bei Aufträgen ab 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht braucht der Betrieb eine Erlaubnis nach § 3 Güterkraftverkehrsgesetz. Sie können danach fragen; seriöse Unternehmen nennen ihre Erlaubnisnummer ohne Umschweife.
Größe sagt in dieser Branche wenig über Eignung. Ein Zweimannbetrieb mit zwei Fahrzeugen erledigt einen Wohnungsumzug oft zuverlässiger als ein Konzern, der die Fahrt an einen Subunternehmer weitergibt. Fragen Sie deshalb, wer am Tag tatsächlich vor der Tür steht.
Für gewerblichen Güterkraftverkehr ab 3,5 Tonnen zGG ja. Darunter, also im klassischen Sprinter-Bereich, ist die Beförderung erlaubnisfrei. Das erklärt die große Zahl kleiner Kurier- und Transportbetriebe.
Transport eigener Güter mit eigenen Fahrzeugen und eigenem Personal. Er ist erlaubnisfrei, muss aber die Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 GüKG erfüllen, sonst gilt er als genehmigungspflichtiger gewerblicher Verkehr.
Nach § 431 HGB mit 8,33 Sonderziehungsrechten je Kilogramm Rohgewicht, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei grober Fahrlässigkeit entfällt die Begrenzung.