ARIN Transporte-Old. GmbH
Oldenburg (Oldenburg) HRB 205262
TransportunternehmenHRB
Oldenburg, Niedersachsen
9 von insgesamt 26 Unternehmen mit Sitz in Oldenburg sind dieser Leistungsart zugeordnet. Fuhrunternehmen und Frachtführer, die Güter im Auftrag Dritter befördern, vom Kleintransporter bis zum Sattelzug.
Oldenburg (Oldenburg) HRB 205262
TransportunternehmenHRB
Prinzessinweg 2726122 OldenburgOldenburg (Oldenburg) HRB 211334
TransportunternehmenHRB
Stiftsweg 19 a26121 OldenburgOldenburg (Oldenburg) HRB 210925
TransportunternehmenHRB
Oldenburg (Oldenburg) HRB 202586
LogistikunternehmenTransportunternehmenHRB
Fürstenwalder Straße 1626133 OldenburgOldenburg (Oldenburg) HRB 206580
TransportunternehmenHRB
Nachtigallenweg 623758 OldenburgLübeck HRA 8571 HL
TransportunternehmenHRA
Heimeck 926135 OldenburgOldenburg (Oldenburg) HRB 204375
TransportunternehmenHRB
Oldenburg (Oldenburg) HRA 3796
TransportunternehmenHRA
Oldenburg (Oldenburg) HRA 3517
TransportunternehmenHRA
Transportunternehmen führen Beförderungen im Auftrag aus. Ab 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht braucht es die Erlaubnis nach § 3 GüKG beziehungsweise die EU-Lizenz, dazu fachliche Eignung, finanzielle Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Verkehrsleiters.
Auf die rund 177.055 Einwohner von Oldenburg kommen damit 0,5 Betriebe dieser Kategorie je 10.000 Einwohner.
Der Bestand ist überschaubar. Beziehen Sie Betriebe aus dem Umland mit ein, gerade bei Aufträgen, die ohnehin über die Stadtgrenze führen.
Von den 26 in Oldenburg eingetragenen Betrieben entfallen 9 auf die Kategorie Transportunternehmen, das sind 35 Prozent. Mehrfachzuordnungen sind möglich, weil viele Firmierungen mehrere Bereiche nennen.
Die Haftung eines Umzugsunternehmens ist gesetzlich begrenzt: 620 Euro je Kubikmeter Laderaum nach § 451e HGB. Für ein Klavier, wertvolle Möbel oder Kunst reicht das nicht. Eine Transportversicherung zum Zeitwert kostet meist zwischen 0,5 und 1,5 Prozent der Versicherungssumme.
Ein häufiger Fehler bei der Auswahl in Oldenburg: nur die Anbieter anzufragen, die in der Suche ganz oben stehen. Sichtbarkeit ist eine Marketingleistung, keine Qualitätsaussage. Nehmen Sie zwei Betriebe aus dieser Liste dazu, die kein Werbebudget haben.
Gewerblicher Güterkraftverkehr ab 3,5 Tonnen braucht eine Erlaubnis nach § 3 Güterkraftverkehrsgesetz. Darunter, also im Sprinter-Bereich, ist die Beförderung erlaubnisfrei. Das erklärt, warum bei kleinen Anbietern die Qualitätsunterschiede besonders groß sind.
Für gewerblichen Güterkraftverkehr ab 3,5 Tonnen zGG ja. Darunter, also im klassischen Sprinter-Bereich, ist die Beförderung erlaubnisfrei. Das erklärt die große Zahl kleiner Kurier- und Transportbetriebe.
Transport eigener Güter mit eigenen Fahrzeugen und eigenem Personal. Er ist erlaubnisfrei, muss aber die Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 GüKG erfüllen, sonst gilt er als genehmigungspflichtiger gewerblicher Verkehr.
Nach § 431 HGB mit 8,33 Sonderziehungsrechten je Kilogramm Rohgewicht, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei grober Fahrlässigkeit entfällt die Begrenzung.
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