Corporate Logistics Transporte GmbH
Im Schützengrund 6356566 NeuwiedMontabaur HRB 21864
LogistikunternehmenTransportunternehmenHRB
Neuwied, Rheinland-Pfalz
6 von insgesamt 16 Unternehmen mit Sitz in Neuwied sind dieser Leistungsart zugeordnet. Fuhrunternehmen und Frachtführer, die Güter im Auftrag Dritter befördern, vom Kleintransporter bis zum Sattelzug.
Im Schützengrund 6356566 NeuwiedMontabaur HRB 21864
LogistikunternehmenTransportunternehmenHRB
Hans-Böhm-Straße 1556564 NeuwiedMontabaur HRB 25195
TransportunternehmenHRB
Rudolf-Diesel-Straße 656566 NeuwiedMontabaur HRA 21706
TransportunternehmenHRA
Rudolf-Diesel-Straße 656566 NeuwiedMontabaur HRB 24898
TransportunternehmenHRB
Montabaur HRB 13309
TransportunternehmenHRB
Montabaur HRA 10192
UmzugsunternehmenSpeditionenTransportunternehmenHRA
Transportunternehmen führen Beförderungen im Auftrag aus. Ab 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht braucht es die Erlaubnis nach § 3 GüKG beziehungsweise die EU-Lizenz, dazu fachliche Eignung, finanzielle Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Verkehrsleiters.
Von den 16 in Neuwied eingetragenen Betrieben entfallen 6 auf die Kategorie Transportunternehmen, das sind 38 Prozent. Mehrfachzuordnungen sind möglich, weil viele Firmierungen mehrere Bereiche nennen.
Der Bestand ist überschaubar. Beziehen Sie Betriebe aus dem Umland mit ein, gerade bei Aufträgen, die ohnehin über die Stadtgrenze führen.
Auf die rund 67.201 Einwohner von Neuwied kommen damit 0,9 Betriebe dieser Kategorie je 10.000 Einwohner.
Die Haftung eines Umzugsunternehmens ist gesetzlich begrenzt: 620 Euro je Kubikmeter Laderaum nach § 451e HGB. Für ein Klavier, wertvolle Möbel oder Kunst reicht das nicht. Eine Transportversicherung zum Zeitwert kostet meist zwischen 0,5 und 1,5 Prozent der Versicherungssumme.
Bei Aufträgen ab 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht braucht der Betrieb eine Erlaubnis nach § 3 Güterkraftverkehrsgesetz. Sie können danach fragen; seriöse Unternehmen nennen ihre Erlaubnisnummer ohne Umschweife.
Bei gewerblichen Aufträgen ist die Haftungsgrenze der entscheidende Punkt. Nach § 431 HGB haftet der Frachtführer mit 8,33 Sonderziehungsrechten je Kilogramm, das sind rund 10 Euro. Bei hochwertiger, leichter Ware ist das schnell zu wenig.
Für gewerblichen Güterkraftverkehr ab 3,5 Tonnen zGG ja. Darunter, also im klassischen Sprinter-Bereich, ist die Beförderung erlaubnisfrei. Das erklärt die große Zahl kleiner Kurier- und Transportbetriebe.
Transport eigener Güter mit eigenen Fahrzeugen und eigenem Personal. Er ist erlaubnisfrei, muss aber die Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 GüKG erfüllen, sonst gilt er als genehmigungspflichtiger gewerblicher Verkehr.
Nach § 431 HGB mit 8,33 Sonderziehungsrechten je Kilogramm Rohgewicht, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei grober Fahrlässigkeit entfällt die Begrenzung.
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