AIT International Transport GmbH
Karl-Helfferich-Straße 9a67433 NeustadtLudwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen) HRB 63382
TransportunternehmenHRB
Neustadt, Bayern
7 von insgesamt 8 Unternehmen mit Sitz in Neustadt sind dieser Leistungsart zugeordnet. Fuhrunternehmen und Frachtführer, die Güter im Auftrag Dritter befördern, vom Kleintransporter bis zum Sattelzug.
Karl-Helfferich-Straße 9a67433 NeustadtLudwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen) HRB 63382
TransportunternehmenHRB
Doctor-Julius-Leber-Straße 1067433 NeustadtLudwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen) HRB 64278
TransportunternehmenHRB
Am Alten Weinberg 435279 NeustadtMarburg HRA 5019
TransportunternehmenHRA
Amt Wölpe 531535 NeustadtHannover HRB 111329
TransportunternehmenHRB
Regensburg HRB 4275
TransportunternehmenHRB
Nachtweide 667433 NeustadtLudwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen) HRB 62237
LogistikunternehmenTransportunternehmenHRB
Hannover früher Neustadt a. Rbge. (Neustadt) HRA 110509
TransportunternehmenHRA
Transportunternehmen führen Beförderungen im Auftrag aus. Ab 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht braucht es die Erlaubnis nach § 3 GüKG beziehungsweise die EU-Lizenz, dazu fachliche Eignung, finanzielle Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Verkehrsleiters.
Von den 8 in Neustadt eingetragenen Betrieben entfallen 7 auf die Kategorie Transportunternehmen, das sind 88 Prozent. Mehrfachzuordnungen sind möglich, weil viele Firmierungen mehrere Bereiche nennen.
Im gesamten Bundesland sind 1.610 Betriebe dieser Kategorie erfasst. Der Anteil von Neustadt daran liegt bei 0 Prozent.
Der Bestand ist überschaubar. Beziehen Sie Betriebe aus dem Umland mit ein, gerade bei Aufträgen, die ohnehin über die Stadtgrenze führen.
Die Zuordnung zur Kategorie Transportunternehmen leitet sich aus der eingetragenen Firmierung ab. Ein Betrieb, der sich vor Jahren als Transportunternehmen eintragen ließ, kann heute überwiegend Umzüge fahren, und umgekehrt. Was ein Unternehmen tatsächlich anbietet, erfahren Sie nur bei ihm selbst.
Bei Aufträgen ab 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht braucht der Betrieb eine Erlaubnis nach § 3 Güterkraftverkehrsgesetz. Sie können danach fragen; seriöse Unternehmen nennen ihre Erlaubnisnummer ohne Umschweife.
Bei Umzugsangeboten gilt eine einfache Regel: Ohne Besichtigung oder Videocall ist kein belastbarer Preis möglich. Wer telefonisch eine Pauschale nennt, ohne Volumen, Etage und Tragweg zu kennen, kalkuliert entweder großzügig zu Ihren Lasten oder rechnet am Umzugstag nach.
Für gewerblichen Güterkraftverkehr ab 3,5 Tonnen zGG ja. Darunter, also im klassischen Sprinter-Bereich, ist die Beförderung erlaubnisfrei. Das erklärt die große Zahl kleiner Kurier- und Transportbetriebe.
Transport eigener Güter mit eigenen Fahrzeugen und eigenem Personal. Er ist erlaubnisfrei, muss aber die Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 GüKG erfüllen, sonst gilt er als genehmigungspflichtiger gewerblicher Verkehr.
Nach § 431 HGB mit 8,33 Sonderziehungsrechten je Kilogramm Rohgewicht, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei grober Fahrlässigkeit entfällt die Begrenzung.
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