E&Y transport GmbH
Ludwig-Erhard-Straße 1185375 Neufahrn b.FreisingMünchen HRB 237775
TransportunternehmenHRB
Neufahrn b.Freising, Bayern
5 von insgesamt 11 Unternehmen mit Sitz in Neufahrn b.Freising sind dieser Leistungsart zugeordnet. Fuhrunternehmen und Frachtführer, die Güter im Auftrag Dritter befördern, vom Kleintransporter bis zum Sattelzug.
Ludwig-Erhard-Straße 1185375 Neufahrn b.FreisingMünchen HRB 237775
TransportunternehmenHRB
Lilienthalstraße 1485375 Neufahrn b. FreisingMünchen HRB 190884
TransportunternehmenHRB
Birkenweg 5 b85375 Neufahrn b.FreisingMünchen HRB 223617
LogistikunternehmenTransportunternehmenHRB
Lilienthalstraße 685375 Neufahrn b.FreisingMünchen HRB 228260
TransportunternehmenHRB
Am Bifang 1085375 Neufahrn b.FreisingMünchen HRB 239218
TransportunternehmenHRB
Transportunternehmen führen Beförderungen im Auftrag aus. Ab 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht braucht es die Erlaubnis nach § 3 GüKG beziehungsweise die EU-Lizenz, dazu fachliche Eignung, finanzielle Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Verkehrsleiters.
Von den 11 in Neufahrn b.Freising eingetragenen Betrieben entfallen 5 auf die Kategorie Transportunternehmen, das sind 45 Prozent. Mehrfachzuordnungen sind möglich, weil viele Firmierungen mehrere Bereiche nennen.
Im gesamten Bundesland sind 1.610 Betriebe dieser Kategorie erfasst. Der Anteil von Neufahrn b.Freising daran liegt bei 0 Prozent.
Der Bestand ist überschaubar. Beziehen Sie Betriebe aus dem Umland mit ein, gerade bei Aufträgen, die ohnehin über die Stadtgrenze führen.
Für Aufträge in Neufahrn b.Freising lohnt der Blick auf die Nachbarorte. Fahrzeuge sind mobil, und ein Betrieb aus dem Umland kalkuliert häufig günstiger, weil seine Standkosten niedriger sind. Die Anfahrt fällt bei Entfernungen unter 40 Kilometern kaum ins Gewicht.
Für Speditionsangebote brauchen Sie andere Angaben als beim Umzug: Ladungsmeter, Gewicht, Stapelbarkeit, Ladestelle und ob am Zielort eine Rampe vorhanden ist. Fehlt die Rampe, kommt eine Hebebühne dazu, und die kostet extra.
Bei gewerblichen Aufträgen ist die Haftungsgrenze der entscheidende Punkt. Nach § 431 HGB haftet der Frachtführer mit 8,33 Sonderziehungsrechten je Kilogramm, das sind rund 10 Euro. Bei hochwertiger, leichter Ware ist das schnell zu wenig.
Für gewerblichen Güterkraftverkehr ab 3,5 Tonnen zGG ja. Darunter, also im klassischen Sprinter-Bereich, ist die Beförderung erlaubnisfrei. Das erklärt die große Zahl kleiner Kurier- und Transportbetriebe.
Transport eigener Güter mit eigenen Fahrzeugen und eigenem Personal. Er ist erlaubnisfrei, muss aber die Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 GüKG erfüllen, sonst gilt er als genehmigungspflichtiger gewerblicher Verkehr.
Nach § 431 HGB mit 8,33 Sonderziehungsrechten je Kilogramm Rohgewicht, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei grober Fahrlässigkeit entfällt die Begrenzung.
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