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Neu-Isenburg, Hessen

Transportunternehmen in Neu-Isenburg

11 von insgesamt 23 Unternehmen mit Sitz in Neu-Isenburg sind dieser Leistungsart zugeordnet. Fuhrunternehmen und Frachtführer, die Güter im Auftrag Dritter befördern, vom Kleintransporter bis zum Sattelzug.

11Betriebe
Neu-IsenburgStandort
38.236Einwohner

Transportunternehmen in Neu-Isenburg

DTW Dienst & Transport GmbH

Offenbach am Main HRB 10672

TransportunternehmenHRB

Hinweise zu Transportunternehmen in Neu-Isenburg

Transportunternehmen führen Beförderungen im Auftrag aus. Ab 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht braucht es die Erlaubnis nach § 3 GüKG beziehungsweise die EU-Lizenz, dazu fachliche Eignung, finanzielle Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Verkehrsleiters.

Von den 23 in Neu-Isenburg eingetragenen Betrieben entfallen 11 auf die Kategorie Transportunternehmen, das sind 48 Prozent. Mehrfachzuordnungen sind möglich, weil viele Firmierungen mehrere Bereiche nennen.

Im gesamten Bundesland sind 873 Betriebe dieser Kategorie erfasst. Der Anteil von Neu-Isenburg daran liegt bei 1 Prozent.

Auf die rund 38.236 Einwohner von Neu-Isenburg kommen damit 2,9 Betriebe dieser Kategorie je 10.000 Einwohner.

Der letzte Werktag im Monat ist bundesweit der teuerste Umzugstermin. Wer flexibel ist und Mitte des Monats unter der Woche zieht, spart je nach Region 10 bis 25 Prozent und bekommt zudem eher das eingespielte Stammpersonal statt Aushilfen.

Eine Halteverbotszone vor der Wohnung kostet je nach Kommune zwischen 60 und 200 Euro und muss meist zwei Wochen vorher beantragt werden. Viele Umzugsunternehmen übernehmen das gegen Aufpreis, was den Weg zur Behörde spart.

Bei Umzugsangeboten gilt eine einfache Regel: Ohne Besichtigung oder Videocall ist kein belastbarer Preis möglich. Wer telefonisch eine Pauschale nennt, ohne Volumen, Etage und Tragweg zu kennen, kalkuliert entweder großzügig zu Ihren Lasten oder rechnet am Umzugstag nach.

Kurz beantwortet

Braucht jeder Transporteur eine Lizenz?

Für gewerblichen Güterkraftverkehr ab 3,5 Tonnen zGG ja. Darunter, also im klassischen Sprinter-Bereich, ist die Beförderung erlaubnisfrei. Das erklärt die große Zahl kleiner Kurier- und Transportbetriebe.

Was ist Werkverkehr?

Transport eigener Güter mit eigenen Fahrzeugen und eigenem Personal. Er ist erlaubnisfrei, muss aber die Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 GüKG erfüllen, sonst gilt er als genehmigungspflichtiger gewerblicher Verkehr.

Wie haftet ein Transportunternehmen?

Nach § 431 HGB mit 8,33 Sonderziehungsrechten je Kilogramm Rohgewicht, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei grober Fahrlässigkeit entfällt die Begrenzung.

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