Borgmann Transport und Logistik GmbH & Co. KG
Im Gleisbogen 1445770 MarlGelsenkirchen HRA 5325
LogistikunternehmenTransportunternehmenHRA
Marl, Nordrhein-Westfalen
7 von insgesamt 16 Unternehmen mit Sitz in Marl sind dieser Leistungsart zugeordnet. Fuhrunternehmen und Frachtführer, die Güter im Auftrag Dritter befördern, vom Kleintransporter bis zum Sattelzug.
Im Gleisbogen 1445770 MarlGelsenkirchen HRA 5325
LogistikunternehmenTransportunternehmenHRA
Im Gleisbogen 1445770 MarlGelsenkirchen HRB 12827
LogistikunternehmenTransportunternehmenHRB
Rathenaustraße 745772 MarlGelsenkirchen HRB 13791
TransportunternehmenHRB
Gelsenkirchen HRB 6628
LogistikunternehmenTransportunternehmenHRB
Gelsenkirchen HRA 4205
TransportunternehmenHRA
Werrastraße 145768 MarlGelsenkirchen HRB 10008
TransportunternehmenHRB
Lise-Meitner-Straße 2045768 MarlGelsenkirchen HRB 12844
TransportunternehmenHRB
Transportunternehmen führen Beförderungen im Auftrag aus. Ab 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht braucht es die Erlaubnis nach § 3 GüKG beziehungsweise die EU-Lizenz, dazu fachliche Eignung, finanzielle Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Verkehrsleiters.
Auf die rund 86.899 Einwohner von Marl kommen damit 0,8 Betriebe dieser Kategorie je 10.000 Einwohner.
Der Bestand ist überschaubar. Beziehen Sie Betriebe aus dem Umland mit ein, gerade bei Aufträgen, die ohnehin über die Stadtgrenze führen.
Von den 16 in Marl eingetragenen Betrieben entfallen 7 auf die Kategorie Transportunternehmen, das sind 44 Prozent. Mehrfachzuordnungen sind möglich, weil viele Firmierungen mehrere Bereiche nennen.
Für Aufträge in Marl lohnt der Blick auf die Nachbarorte. Fahrzeuge sind mobil, und ein Betrieb aus dem Umland kalkuliert häufig günstiger, weil seine Standkosten niedriger sind. Die Anfahrt fällt bei Entfernungen unter 40 Kilometern kaum ins Gewicht.
Bei gewerblichen Aufträgen ist die Haftungsgrenze der entscheidende Punkt. Nach § 431 HGB haftet der Frachtführer mit 8,33 Sonderziehungsrechten je Kilogramm, das sind rund 10 Euro. Bei hochwertiger, leichter Ware ist das schnell zu wenig.
Bei Aufträgen ab 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht braucht der Betrieb eine Erlaubnis nach § 3 Güterkraftverkehrsgesetz. Sie können danach fragen; seriöse Unternehmen nennen ihre Erlaubnisnummer ohne Umschweife.
Für gewerblichen Güterkraftverkehr ab 3,5 Tonnen zGG ja. Darunter, also im klassischen Sprinter-Bereich, ist die Beförderung erlaubnisfrei. Das erklärt die große Zahl kleiner Kurier- und Transportbetriebe.
Transport eigener Güter mit eigenen Fahrzeugen und eigenem Personal. Er ist erlaubnisfrei, muss aber die Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 GüKG erfüllen, sonst gilt er als genehmigungspflichtiger gewerblicher Verkehr.
Nach § 431 HGB mit 8,33 Sonderziehungsrechten je Kilogramm Rohgewicht, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei grober Fahrlässigkeit entfällt die Begrenzung.
Fehler auf dieser Seite entdeckt? Fehler melden