B.B.Transporte GmbH
Siemensstraße 3 · 76316 Malsch · Mannheim HRB 714139
TransportunternehmenHRB
Malsch · Baden-Württemberg
10 von insgesamt 12 Unternehmen mit Sitz in Malsch sind dieser Leistungsart zugeordnet. Fuhrunternehmen und Frachtführer, die Güter im Auftrag Dritter befördern, vom Kleintransporter bis zum Sattelzug.
Siemensstraße 3 · 76316 Malsch · Mannheim HRB 714139
TransportunternehmenHRB
Mannheim HRB 710045
TransportunternehmenHRB
Mannheim HRB 101130
SpeditionenTransportunternehmenHRB
Albtalstraße 51 · 76316 Malsch · Mannheim HRB 725359
TransportunternehmenHRB
Mannheim HRB 360181
TransportunternehmenHRB
Mannheim HRB 701504
LogistikunternehmenTransportunternehmenHRB
Brückenwiesenweg 37 · 76316 Malsch · Mannheim HRA 705436
TransportunternehmenHRA
Mannheim HRB 362308
TransportunternehmenHRB
Mannheim HRB 362378
TransportunternehmenHRB
Mannheim HRA 360946
SpeditionenTransportunternehmenHRA
Transportunternehmen führen Beförderungen im Auftrag aus. Ab 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht braucht es die Erlaubnis nach § 3 GüKG beziehungsweise die EU-Lizenz, dazu fachliche Eignung, finanzielle Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Verkehrsleiters.
Von den 12 in Malsch eingetragenen Betrieben entfallen 10 auf die Kategorie Transportunternehmen, das sind 83 Prozent. Mehrfachzuordnungen sind möglich, weil viele Firmierungen mehrere Bereiche nennen.
Im gesamten Bundesland sind 1.322 Betriebe dieser Kategorie erfasst. Der Anteil von Malsch daran liegt bei 1 Prozent.
Vergleichen Sie mindestens drei Angebote, und zwar auf Basis derselben Kubikmeterzahl. Weicht ein Anbieter beim Volumen deutlich nach unten ab, ist der niedrige Preis meist nur eine andere Schätzung, kein besseres Angebot.
Rechnen Sie mit Vorlauf. Gute Betriebe in Malsch sind zum Monatsende vier bis acht Wochen im Voraus ausgebucht. Wer kurzfristig noch überall Termine frei hat, hat meist einen Grund dafür.
Für Aufträge in Malsch lohnt der Blick auf die Nachbarorte. Fahrzeuge sind mobil, und ein Betrieb aus dem Umland kalkuliert häufig günstiger, weil seine Standkosten niedriger sind. Die Anfahrt fällt bei Entfernungen unter 40 Kilometern kaum ins Gewicht.
Für gewerblichen Güterkraftverkehr ab 3,5 Tonnen zGG ja. Darunter, also im klassischen Sprinter-Bereich, ist die Beförderung erlaubnisfrei. Das erklärt die große Zahl kleiner Kurier- und Transportbetriebe.
Transport eigener Güter mit eigenen Fahrzeugen und eigenem Personal. Er ist erlaubnisfrei, muss aber die Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 GüKG erfüllen, sonst gilt er als genehmigungspflichtiger gewerblicher Verkehr.
Nach § 431 HGB mit 8,33 Sonderziehungsrechten je Kilogramm Rohgewicht, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei grober Fahrlässigkeit entfällt die Begrenzung.