Mavi Transport GmbH
Dortmund HRB 28520
TransportunternehmenHRB
Lünen, Nordrhein-Westfalen
10 von insgesamt 25 Unternehmen mit Sitz in Lünen sind dieser Leistungsart zugeordnet. Fuhrunternehmen und Frachtführer, die Güter im Auftrag Dritter befördern, vom Kleintransporter bis zum Sattelzug.
Dortmund HRB 28520
TransportunternehmenHRB
Dortmund HRB 28985
TransportunternehmenHRB
Dortmund HRA 14105
TransportunternehmenHRA
Dortmund früher Lünen HRA 15069
TransportunternehmenKurierdiensteHRA
Dortmund früher Lünen HRA 14957
SpeditionenTransportunternehmenHRA
Dortmund früher Lünen HRA 15063
TransportunternehmenHRA
Dortmund HRA 16132
TransportunternehmenHRA
Dortmund früher Lünen HRB 17145
TransportunternehmenHRB
Dortmund früher Lünen HRA 15067
TransportunternehmenHRA
Dortmund früher Lünen HRB 17183
TransportunternehmenHRB
Transportunternehmen führen Beförderungen im Auftrag aus. Ab 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht braucht es die Erlaubnis nach § 3 GüKG beziehungsweise die EU-Lizenz, dazu fachliche Eignung, finanzielle Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Verkehrsleiters.
Von den 25 in Lünen eingetragenen Betrieben entfallen 10 auf die Kategorie Transportunternehmen, das sind 40 Prozent. Mehrfachzuordnungen sind möglich, weil viele Firmierungen mehrere Bereiche nennen.
Im gesamten Bundesland sind 2.384 Betriebe dieser Kategorie erfasst. Der Anteil von Lünen daran liegt bei 0 Prozent.
Auf die rund 85.844 Einwohner von Lünen kommen damit 1,2 Betriebe dieser Kategorie je 10.000 Einwohner.
Größe sagt in dieser Branche wenig über Eignung. Ein Zweimannbetrieb mit zwei Fahrzeugen erledigt einen Wohnungsumzug oft zuverlässiger als ein Konzern, der die Fahrt an einen Subunternehmer weitergibt. Fragen Sie deshalb, wer am Tag tatsächlich vor der Tür steht.
Bei Aufträgen ab 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht braucht der Betrieb eine Erlaubnis nach § 3 Güterkraftverkehrsgesetz. Sie können danach fragen; seriöse Unternehmen nennen ihre Erlaubnisnummer ohne Umschweife.
Ein häufiger Fehler bei der Auswahl in Lünen: nur die Anbieter anzufragen, die in der Suche ganz oben stehen. Sichtbarkeit ist eine Marketingleistung, keine Qualitätsaussage. Nehmen Sie zwei Betriebe aus dieser Liste dazu, die kein Werbebudget haben.
Für gewerblichen Güterkraftverkehr ab 3,5 Tonnen zGG ja. Darunter, also im klassischen Sprinter-Bereich, ist die Beförderung erlaubnisfrei. Das erklärt die große Zahl kleiner Kurier- und Transportbetriebe.
Transport eigener Güter mit eigenen Fahrzeugen und eigenem Personal. Er ist erlaubnisfrei, muss aber die Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 GüKG erfüllen, sonst gilt er als genehmigungspflichtiger gewerblicher Verkehr.
Nach § 431 HGB mit 8,33 Sonderziehungsrechten je Kilogramm Rohgewicht, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei grober Fahrlässigkeit entfällt die Begrenzung.
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