Albert Schlarmann Container- u. Transport GmbH
Stockhoffs Damm 449393 LohneOldenburg (Oldenburg) HRB 212835
TransportunternehmenHRB
Lohne, Niedersachsen
10 von insgesamt 16 Unternehmen mit Sitz in Lohne sind dieser Leistungsart zugeordnet. Fuhrunternehmen und Frachtführer, die Güter im Auftrag Dritter befördern, vom Kleintransporter bis zum Sattelzug.
Stockhoffs Damm 449393 LohneOldenburg (Oldenburg) HRB 212835
TransportunternehmenHRB
Diepholzer Straße 1249393 LohneOldenburg (Oldenburg) HRB 213526
LogistikunternehmenTransportunternehmenHRB
Diepholzer Straße 4049393 LohneOldenburg (Oldenburg) HRB 208485
TransportunternehmenHRB
Oldenburg (Oldenburg) HRB 206052
LogistikunternehmenTransportunternehmenHRB
Oldenburg (Oldenburg) früher Vechta HRB 112316
TransportunternehmenHRB
Oldenburg (Oldenburg) früher Vechta HRB 110796
TransportunternehmenHRB
Oldenburg (Oldenburg) früher Vechta HRB 110991
TransportunternehmenHRB
Oldenburg (Oldenburg) früher Vechta HRB 111133
TransportunternehmenHRB
Oldenburg (Oldenburg) früher Vechta HRB 111547
TransportunternehmenHRB
Oldenburg (Oldenburg) früher Vechta HRB 112330
TransportunternehmenHRB
Transportunternehmen führen Beförderungen im Auftrag aus. Ab 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht braucht es die Erlaubnis nach § 3 GüKG beziehungsweise die EU-Lizenz, dazu fachliche Eignung, finanzielle Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Verkehrsleiters.
Von den 16 in Lohne eingetragenen Betrieben entfallen 10 auf die Kategorie Transportunternehmen, das sind 63 Prozent. Mehrfachzuordnungen sind möglich, weil viele Firmierungen mehrere Bereiche nennen.
Im gesamten Bundesland sind 943 Betriebe dieser Kategorie erfasst. Der Anteil von Lohne daran liegt bei 1 Prozent.
Auf die rund 28.114 Einwohner von Lohne kommen damit 3,6 Betriebe dieser Kategorie je 10.000 Einwohner.
Bei gewerblichen Aufträgen ist die Haftungsgrenze der entscheidende Punkt. Nach § 431 HGB haftet der Frachtführer mit 8,33 Sonderziehungsrechten je Kilogramm, das sind rund 10 Euro. Bei hochwertiger, leichter Ware ist das schnell zu wenig.
Bei Aufträgen ab 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht braucht der Betrieb eine Erlaubnis nach § 3 Güterkraftverkehrsgesetz. Sie können danach fragen; seriöse Unternehmen nennen ihre Erlaubnisnummer ohne Umschweife.
Vergleichen Sie mindestens drei Angebote, und zwar auf Basis derselben Kubikmeterzahl. Weicht ein Anbieter beim Volumen deutlich nach unten ab, ist der niedrige Preis meist nur eine andere Schätzung, kein besseres Angebot.
Für gewerblichen Güterkraftverkehr ab 3,5 Tonnen zGG ja. Darunter, also im klassischen Sprinter-Bereich, ist die Beförderung erlaubnisfrei. Das erklärt die große Zahl kleiner Kurier- und Transportbetriebe.
Transport eigener Güter mit eigenen Fahrzeugen und eigenem Personal. Er ist erlaubnisfrei, muss aber die Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 GüKG erfüllen, sonst gilt er als genehmigungspflichtiger gewerblicher Verkehr.
Nach § 431 HGB mit 8,33 Sonderziehungsrechten je Kilogramm Rohgewicht, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei grober Fahrlässigkeit entfällt die Begrenzung.
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