Biga Transport GmbH
Köln HRB 49326
TransportunternehmenHRB
Leverkusen, Nordrhein-Westfalen
10 von insgesamt 24 Unternehmen mit Sitz in Leverkusen sind dieser Leistungsart zugeordnet. Fuhrunternehmen und Frachtführer, die Güter im Auftrag Dritter befördern, vom Kleintransporter bis zum Sattelzug.
Köln HRB 49326
TransportunternehmenHRB
Parkstraße 251371 LeverkusenKöln HRB 90733
TransportunternehmenHRB
Quarzstraße 651371 LeverkusenKöln HRA 28928
TransportunternehmenHRA
Heinrich-Lübke-Straße 21 A51375 LeverkusenKöln HRB 93153
TransportunternehmenHRB
Köln HRB 49181
TransportunternehmenHRB
Köln HRB 48776
TransportunternehmenHRB
Oswald-Spengler-Straße 4851377 LeverkusenKöln HRB 76993
LogistikunternehmenTransportunternehmenHRB
Pfeilshofstraße 4251377 LeverkusenKrefeld HRB 15754
TransportunternehmenHRB
Köln HRB 48472
TransportunternehmenHRB
Köln HRB 52090
LogistikunternehmenTransportunternehmenHRB
Transportunternehmen führen Beförderungen im Auftrag aus. Ab 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht braucht es die Erlaubnis nach § 3 GüKG beziehungsweise die EU-Lizenz, dazu fachliche Eignung, finanzielle Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Verkehrsleiters.
Von den 24 in Leverkusen eingetragenen Betrieben entfallen 10 auf die Kategorie Transportunternehmen, das sind 42 Prozent. Mehrfachzuordnungen sind möglich, weil viele Firmierungen mehrere Bereiche nennen.
Im gesamten Bundesland sind 2.384 Betriebe dieser Kategorie erfasst. Der Anteil von Leverkusen daran liegt bei 0 Prozent.
Auf die rund 168.299 Einwohner von Leverkusen kommen damit 0,6 Betriebe dieser Kategorie je 10.000 Einwohner.
Vergleichen Sie mindestens drei Angebote, und zwar auf Basis derselben Kubikmeterzahl. Weicht ein Anbieter beim Volumen deutlich nach unten ab, ist der niedrige Preis meist nur eine andere Schätzung, kein besseres Angebot.
Für Speditionsangebote brauchen Sie andere Angaben als beim Umzug: Ladungsmeter, Gewicht, Stapelbarkeit, Ladestelle und ob am Zielort eine Rampe vorhanden ist. Fehlt die Rampe, kommt eine Hebebühne dazu, und die kostet extra.
Prüfen Sie vor der Beauftragung, ob die Firmierung im Angebot mit dem Handelsregistereintrag übereinstimmt. Weicht sie ab, ist unklar, wer Vertragspartner wird. Das entscheidet später darüber, an wen eine Schadensanzeige gehen muss und wer im Zweifel haftet.
Für gewerblichen Güterkraftverkehr ab 3,5 Tonnen zGG ja. Darunter, also im klassischen Sprinter-Bereich, ist die Beförderung erlaubnisfrei. Das erklärt die große Zahl kleiner Kurier- und Transportbetriebe.
Transport eigener Güter mit eigenen Fahrzeugen und eigenem Personal. Er ist erlaubnisfrei, muss aber die Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 GüKG erfüllen, sonst gilt er als genehmigungspflichtiger gewerblicher Verkehr.
Nach § 431 HGB mit 8,33 Sonderziehungsrechten je Kilogramm Rohgewicht, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei grober Fahrlässigkeit entfällt die Begrenzung.
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