Aumüller Transporte GmbH
Oberlacher Straße 368623 LampertheimDarmstadt HRB 96612
TransportunternehmenHRB
Lampertheim, Hessen
7 von insgesamt 8 Unternehmen mit Sitz in Lampertheim sind dieser Leistungsart zugeordnet. Fuhrunternehmen und Frachtführer, die Güter im Auftrag Dritter befördern, vom Kleintransporter bis zum Sattelzug.
Oberlacher Straße 368623 LampertheimDarmstadt HRB 96612
TransportunternehmenHRB
Sandstraße 10 B,1268623 LampertheimDarmstadt HRB 92445
TransportunternehmenHRB
Heide 2868623 LampertheimDarmstadt HRB 93040
TransportunternehmenHRB
Darmstadt HRA 83685
TransportunternehmenHRA
Draisstraße 1768623 LampertheimDarmstadt HRA 85595
TransportunternehmenHRA
Karlstraße 1568623 LampertheimDarmstadt HRB 96180
TransportunternehmenHRB
Darmstadt HRB 61277
TransportunternehmenSchwertransporteHRB
Transportunternehmen führen Beförderungen im Auftrag aus. Ab 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht braucht es die Erlaubnis nach § 3 GüKG beziehungsweise die EU-Lizenz, dazu fachliche Eignung, finanzielle Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Verkehrsleiters.
Von den 8 in Lampertheim eingetragenen Betrieben entfallen 7 auf die Kategorie Transportunternehmen, das sind 88 Prozent. Mehrfachzuordnungen sind möglich, weil viele Firmierungen mehrere Bereiche nennen.
Der Bestand ist überschaubar. Beziehen Sie Betriebe aus dem Umland mit ein, gerade bei Aufträgen, die ohnehin über die Stadtgrenze führen.
Auf die rund 32.395 Einwohner von Lampertheim kommen damit 2,2 Betriebe dieser Kategorie je 10.000 Einwohner.
Der letzte Werktag im Monat ist bundesweit der teuerste Umzugstermin. Wer flexibel ist und Mitte des Monats unter der Woche zieht, spart je nach Region 10 bis 25 Prozent und bekommt zudem eher das eingespielte Stammpersonal statt Aushilfen.
Prüfen Sie vor der Beauftragung, ob die Firmierung im Angebot mit dem Handelsregistereintrag übereinstimmt. Weicht sie ab, ist unklar, wer Vertragspartner wird. Das entscheidet später darüber, an wen eine Schadensanzeige gehen muss und wer im Zweifel haftet.
Bei Aufträgen ab 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht braucht der Betrieb eine Erlaubnis nach § 3 Güterkraftverkehrsgesetz. Sie können danach fragen; seriöse Unternehmen nennen ihre Erlaubnisnummer ohne Umschweife.
Für gewerblichen Güterkraftverkehr ab 3,5 Tonnen zGG ja. Darunter, also im klassischen Sprinter-Bereich, ist die Beförderung erlaubnisfrei. Das erklärt die große Zahl kleiner Kurier- und Transportbetriebe.
Transport eigener Güter mit eigenen Fahrzeugen und eigenem Personal. Er ist erlaubnisfrei, muss aber die Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 GüKG erfüllen, sonst gilt er als genehmigungspflichtiger gewerblicher Verkehr.
Nach § 431 HGB mit 8,33 Sonderziehungsrechten je Kilogramm Rohgewicht, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei grober Fahrlässigkeit entfällt die Begrenzung.
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