ASC Air Sea Cargo Ltd.
Neue Industriestraße 466424 HomburgSaarbrücken HRB 16047
TransportunternehmenHRB
Homburg, Saarland
5 von insgesamt 10 Unternehmen mit Sitz in Homburg sind dieser Leistungsart zugeordnet. Fuhrunternehmen und Frachtführer, die Güter im Auftrag Dritter befördern, vom Kleintransporter bis zum Sattelzug.
Neue Industriestraße 466424 HomburgSaarbrücken HRB 16047
TransportunternehmenHRB
Lambsbachstraße 5666424 HomburgSaarbrücken HRB 102479
TransportunternehmenHRB
Neue Industriestraße 466424 HomburgSaarbrücken HRB 102093
TransportunternehmenHRB
Mainzer Straße 8266424 HomburgSaarbrücken HRB 103800
TransportunternehmenHRB
Saarbrücken HRA 1455
TransportunternehmenHRA
Transportunternehmen führen Beförderungen im Auftrag aus. Ab 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht braucht es die Erlaubnis nach § 3 GüKG beziehungsweise die EU-Lizenz, dazu fachliche Eignung, finanzielle Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Verkehrsleiters.
Auf die rund 43.412 Einwohner von Homburg kommen damit 1,2 Betriebe dieser Kategorie je 10.000 Einwohner.
Der Bestand ist überschaubar. Beziehen Sie Betriebe aus dem Umland mit ein, gerade bei Aufträgen, die ohnehin über die Stadtgrenze führen.
Von den 10 in Homburg eingetragenen Betrieben entfallen 5 auf die Kategorie Transportunternehmen, das sind 50 Prozent. Mehrfachzuordnungen sind möglich, weil viele Firmierungen mehrere Bereiche nennen.
Bei gewerblichen Aufträgen ist die Haftungsgrenze der entscheidende Punkt. Nach § 431 HGB haftet der Frachtführer mit 8,33 Sonderziehungsrechten je Kilogramm, das sind rund 10 Euro. Bei hochwertiger, leichter Ware ist das schnell zu wenig.
Der letzte Werktag im Monat ist bundesweit der teuerste Umzugstermin. Wer flexibel ist und Mitte des Monats unter der Woche zieht, spart je nach Region 10 bis 25 Prozent und bekommt zudem eher das eingespielte Stammpersonal statt Aushilfen.
Die Zuordnung zur Kategorie Transportunternehmen leitet sich aus der eingetragenen Firmierung ab. Ein Betrieb, der sich vor Jahren als Transportunternehmen eintragen ließ, kann heute überwiegend Umzüge fahren, und umgekehrt. Was ein Unternehmen tatsächlich anbietet, erfahren Sie nur bei ihm selbst.
Für gewerblichen Güterkraftverkehr ab 3,5 Tonnen zGG ja. Darunter, also im klassischen Sprinter-Bereich, ist die Beförderung erlaubnisfrei. Das erklärt die große Zahl kleiner Kurier- und Transportbetriebe.
Transport eigener Güter mit eigenen Fahrzeugen und eigenem Personal. Er ist erlaubnisfrei, muss aber die Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 GüKG erfüllen, sonst gilt er als genehmigungspflichtiger gewerblicher Verkehr.
Nach § 431 HGB mit 8,33 Sonderziehungsrechten je Kilogramm Rohgewicht, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei grober Fahrlässigkeit entfällt die Begrenzung.
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