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Henstedt-Ulzburg · Schleswig-Holstein

Transportunternehmen in Henstedt-Ulzburg

6 von insgesamt 8 Unternehmen mit Sitz in Henstedt-Ulzburg sind dieser Leistungsart zugeordnet. Fuhrunternehmen und Frachtführer, die Güter im Auftrag Dritter befördern, vom Kleintransporter bis zum Sattelzug.

6Betriebe
Henstedt-UlzburgStandort
28.375Einwohner

RTG Rohlwing Transport GmbH

Kiel HRB 4741 NO

TransportunternehmenHRB

Was Sie bei Transportunternehmen in Henstedt-Ulzburg beachten sollten

Transportunternehmen führen Beförderungen im Auftrag aus. Ab 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht braucht es die Erlaubnis nach § 3 GüKG beziehungsweise die EU-Lizenz, dazu fachliche Eignung, finanzielle Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Verkehrsleiters.

Von den 8 in Henstedt-Ulzburg eingetragenen Betrieben entfallen 6 auf die Kategorie Transportunternehmen, das sind 75 Prozent. Mehrfachzuordnungen sind möglich, weil viele Firmierungen mehrere Bereiche nennen.

Der Bestand ist überschaubar. Beziehen Sie Betriebe aus dem Umland mit ein, gerade bei Aufträgen, die ohnehin über die Stadtgrenze führen.

Auf die rund 28.375 Einwohner von Henstedt-Ulzburg kommen damit 2,1 Betriebe dieser Kategorie je 10.000 Einwohner.

Die Zuordnung zur Kategorie Transportunternehmen leitet sich aus der eingetragenen Firmierung ab. Ein Betrieb, der sich vor Jahren als Transportunternehmen eintragen ließ, kann heute überwiegend Umzüge fahren, und umgekehrt. Was ein Unternehmen tatsächlich anbietet, erfahren Sie nur bei ihm selbst.

Gewerblicher Güterkraftverkehr ab 3,5 Tonnen braucht eine Erlaubnis nach § 3 Güterkraftverkehrsgesetz. Darunter, also im Sprinter-Bereich, ist die Beförderung erlaubnisfrei. Das erklärt, warum bei kleinen Anbietern die Qualitätsunterschiede besonders groß sind.

Rechnen Sie mit Vorlauf. Gute Betriebe in Henstedt-Ulzburg sind zum Monatsende vier bis acht Wochen im Voraus ausgebucht. Wer kurzfristig noch überall Termine frei hat, hat meist einen Grund dafür.

Was Auftraggeber oft fragen

Braucht jeder Transporteur eine Lizenz?

Für gewerblichen Güterkraftverkehr ab 3,5 Tonnen zGG ja. Darunter, also im klassischen Sprinter-Bereich, ist die Beförderung erlaubnisfrei. Das erklärt die große Zahl kleiner Kurier- und Transportbetriebe.

Was ist Werkverkehr?

Transport eigener Güter mit eigenen Fahrzeugen und eigenem Personal. Er ist erlaubnisfrei, muss aber die Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 GüKG erfüllen, sonst gilt er als genehmigungspflichtiger gewerblicher Verkehr.

Wie haftet ein Transportunternehmen?

Nach § 431 HGB mit 8,33 Sonderziehungsrechten je Kilogramm Rohgewicht, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei grober Fahrlässigkeit entfällt die Begrenzung.

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