BMS Transport & Logistics UG (haftungsbeschränkt)
Hans-Bunte-Straße 669123 HeidelbergMannheim HRB 722027
LogistikunternehmenTransportunternehmenHRB
Heidelberg, Baden-Württemberg
8 von insgesamt 18 Unternehmen mit Sitz in Heidelberg sind dieser Leistungsart zugeordnet. Fuhrunternehmen und Frachtführer, die Güter im Auftrag Dritter befördern, vom Kleintransporter bis zum Sattelzug.
Hans-Bunte-Straße 669123 HeidelbergMannheim HRB 722027
LogistikunternehmenTransportunternehmenHRB
Mittelgewannweg 469123 HeidelbergMannheim HRB 338078
TransportunternehmenHRB
Raststatter Straße 1469126 HeidelbergMannheim HRB 715769
TransportunternehmenHRB
Wieblinger Weg 10069123 HeidelbergMannheim HRB 336820
TransportunternehmenHRB
Mannheim HRB 332615
TransportunternehmenHRB
Forum 569126 HeidelbergMannheim HRA 708038
TransportunternehmenHRA
Friedrich-Ebert-Anlage 1569117 HeidelbergMannheim HRA 705127
TransportunternehmenHRA
Mannheim VR 332459
TransportunternehmenVR
Transportunternehmen führen Beförderungen im Auftrag aus. Ab 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht braucht es die Erlaubnis nach § 3 GüKG beziehungsweise die EU-Lizenz, dazu fachliche Eignung, finanzielle Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Verkehrsleiters.
Auf die rund 156.092 Einwohner von Heidelberg kommen damit 0,5 Betriebe dieser Kategorie je 10.000 Einwohner.
Der Bestand ist überschaubar. Beziehen Sie Betriebe aus dem Umland mit ein, gerade bei Aufträgen, die ohnehin über die Stadtgrenze führen.
Von den 18 in Heidelberg eingetragenen Betrieben entfallen 8 auf die Kategorie Transportunternehmen, das sind 44 Prozent. Mehrfachzuordnungen sind möglich, weil viele Firmierungen mehrere Bereiche nennen.
Bei gewerblichen Aufträgen ist die Haftungsgrenze der entscheidende Punkt. Nach § 431 HGB haftet der Frachtführer mit 8,33 Sonderziehungsrechten je Kilogramm, das sind rund 10 Euro. Bei hochwertiger, leichter Ware ist das schnell zu wenig.
Größe sagt in dieser Branche wenig über Eignung. Ein Zweimannbetrieb mit zwei Fahrzeugen erledigt einen Wohnungsumzug oft zuverlässiger als ein Konzern, der die Fahrt an einen Subunternehmer weitergibt. Fragen Sie deshalb, wer am Tag tatsächlich vor der Tür steht.
Bei Aufträgen ab 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht braucht der Betrieb eine Erlaubnis nach § 3 Güterkraftverkehrsgesetz. Sie können danach fragen; seriöse Unternehmen nennen ihre Erlaubnisnummer ohne Umschweife.
Für gewerblichen Güterkraftverkehr ab 3,5 Tonnen zGG ja. Darunter, also im klassischen Sprinter-Bereich, ist die Beförderung erlaubnisfrei. Das erklärt die große Zahl kleiner Kurier- und Transportbetriebe.
Transport eigener Güter mit eigenen Fahrzeugen und eigenem Personal. Er ist erlaubnisfrei, muss aber die Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 GüKG erfüllen, sonst gilt er als genehmigungspflichtiger gewerblicher Verkehr.
Nach § 431 HGB mit 8,33 Sonderziehungsrechten je Kilogramm Rohgewicht, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei grober Fahrlässigkeit entfällt die Begrenzung.
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