Akyildiz Transporte GmbH & Co. KG
Goethestraße 24 · 35708 Haiger · Wetzlar HRA 7355
TransportunternehmenHRA
Haiger · Hessen
10 von insgesamt 16 Unternehmen mit Sitz in Haiger sind dieser Leistungsart zugeordnet. Fuhrunternehmen und Frachtführer, die Güter im Auftrag Dritter befördern, vom Kleintransporter bis zum Sattelzug.
Goethestraße 24 · 35708 Haiger · Wetzlar HRA 7355
TransportunternehmenHRA
Rodenbacher Straße 15 · 35708 Haiger · Wetzlar HRB 3540
LogistikunternehmenTransportunternehmenHRB
Schlesische Straße 10 · 35708 Haiger · Wetzlar HRA 7671
TransportunternehmenHRA
Hopfenweg 14 · 35708 Haiger · Wetzlar HRB 7649
TransportunternehmenHRB
Wetzlar HRB 5556
TransportunternehmenHRB
Wetzlar HRB 7520
TransportunternehmenHRB
Wetzlar HRA 7460
TransportunternehmenHRA
Wetzlar HRB 5123
TransportunternehmenHRB
Wetzlar HRA 5382
TransportunternehmenHRA
Wetzlar HRA 7038
TransportunternehmenHRA
Transportunternehmen führen Beförderungen im Auftrag aus. Ab 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht braucht es die Erlaubnis nach § 3 GüKG beziehungsweise die EU-Lizenz, dazu fachliche Eignung, finanzielle Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Verkehrsleiters.
Von den 16 in Haiger eingetragenen Betrieben entfallen 10 auf die Kategorie Transportunternehmen, das sind 63 Prozent. Mehrfachzuordnungen sind möglich, weil viele Firmierungen mehrere Bereiche nennen.
Im gesamten Bundesland sind 929 Betriebe dieser Kategorie erfasst. Der Anteil von Haiger daran liegt bei 1 Prozent.
Bei gewerblichen Aufträgen ist die Haftungsgrenze der entscheidende Punkt. Nach § 431 HGB haftet der Frachtführer mit 8,33 Sonderziehungsrechten je Kilogramm, das sind rund 10 Euro. Bei hochwertiger, leichter Ware ist das schnell zu wenig.
Vergleichen Sie mindestens drei Angebote, und zwar auf Basis derselben Kubikmeterzahl. Weicht ein Anbieter beim Volumen deutlich nach unten ab, ist der niedrige Preis meist nur eine andere Schätzung, kein besseres Angebot.
Bei Aufträgen ab 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht braucht der Betrieb eine Erlaubnis nach § 3 Güterkraftverkehrsgesetz. Sie können danach fragen; seriöse Unternehmen nennen ihre Erlaubnisnummer ohne Umschweife.
Für gewerblichen Güterkraftverkehr ab 3,5 Tonnen zGG ja. Darunter, also im klassischen Sprinter-Bereich, ist die Beförderung erlaubnisfrei. Das erklärt die große Zahl kleiner Kurier- und Transportbetriebe.
Transport eigener Güter mit eigenen Fahrzeugen und eigenem Personal. Er ist erlaubnisfrei, muss aber die Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 GüKG erfüllen, sonst gilt er als genehmigungspflichtiger gewerblicher Verkehr.
Nach § 431 HGB mit 8,33 Sonderziehungsrechten je Kilogramm Rohgewicht, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei grober Fahrlässigkeit entfällt die Begrenzung.