BENO-TRANS Bernhard und Norbert Nefen Transport- und Warenhandelsgesellschaft mbH
Am Schellberg 2141516 GrevenbroichMönchengladbach HRB 7645
TransportunternehmenHRB
Grevenbroich, Nordrhein-Westfalen
13 von insgesamt 24 Unternehmen mit Sitz in Grevenbroich sind dieser Leistungsart zugeordnet. Fuhrunternehmen und Frachtführer, die Güter im Auftrag Dritter befördern, vom Kleintransporter bis zum Sattelzug.
Am Schellberg 2141516 GrevenbroichMönchengladbach HRB 7645
TransportunternehmenHRB
Friedensstraße 6541517 GrevenbroichMönchengladbach HRB 12969
SpeditionenTransportunternehmenHRB
Gubisrather Straße 1941516 GrevenbroichMönchengladbach HRA 4021
SpeditionenTransportunternehmenLagerung & EinlagerungHRA
Auf der Schanze 1941515 GrevenbroichMönchengladbach HRB 16119
TransportunternehmenHRB
Mönchengladbach HRB 7541
SpeditionenTransportunternehmenHRB
Wevelinghovener Straße 9a41515 GrevenbroichMönchengladbach HRA 6510
TransportunternehmenHRA
Mönchengladbach HRB 8067
TransportunternehmenHRB
Konrad-Zuse-Straße 1441516 GrevenbroichNeuss HRB 14947
LogistikunternehmenTransportunternehmenHRB
Mönchengladbach HRB 11662
TransportunternehmenHRB
Mönchengladbach HRB 7544
TransportunternehmenHRB
Mönchengladbach HRA 4054
SpeditionenTransportunternehmenHRA
Mönchengladbach HRB 7522
TransportunternehmenHRB
Mönchengladbach HRA 4030
TransportunternehmenHRA
Transportunternehmen führen Beförderungen im Auftrag aus. Ab 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht braucht es die Erlaubnis nach § 3 GüKG beziehungsweise die EU-Lizenz, dazu fachliche Eignung, finanzielle Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Verkehrsleiters.
Von den 24 in Grevenbroich eingetragenen Betrieben entfallen 13 auf die Kategorie Transportunternehmen, das sind 54 Prozent. Mehrfachzuordnungen sind möglich, weil viele Firmierungen mehrere Bereiche nennen.
Im gesamten Bundesland sind 2.384 Betriebe dieser Kategorie erfasst. Der Anteil von Grevenbroich daran liegt bei 1 Prozent.
Auf die rund 65.605 Einwohner von Grevenbroich kommen damit 2,0 Betriebe dieser Kategorie je 10.000 Einwohner.
Bei gewerblichen Aufträgen ist die Haftungsgrenze der entscheidende Punkt. Nach § 431 HGB haftet der Frachtführer mit 8,33 Sonderziehungsrechten je Kilogramm, das sind rund 10 Euro. Bei hochwertiger, leichter Ware ist das schnell zu wenig.
Bei Aufträgen ab 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht braucht der Betrieb eine Erlaubnis nach § 3 Güterkraftverkehrsgesetz. Sie können danach fragen; seriöse Unternehmen nennen ihre Erlaubnisnummer ohne Umschweife.
Die Zuordnung zur Kategorie Transportunternehmen leitet sich aus der eingetragenen Firmierung ab. Ein Betrieb, der sich vor Jahren als Transportunternehmen eintragen ließ, kann heute überwiegend Umzüge fahren, und umgekehrt. Was ein Unternehmen tatsächlich anbietet, erfahren Sie nur bei ihm selbst.
Für gewerblichen Güterkraftverkehr ab 3,5 Tonnen zGG ja. Darunter, also im klassischen Sprinter-Bereich, ist die Beförderung erlaubnisfrei. Das erklärt die große Zahl kleiner Kurier- und Transportbetriebe.
Transport eigener Güter mit eigenen Fahrzeugen und eigenem Personal. Er ist erlaubnisfrei, muss aber die Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 GüKG erfüllen, sonst gilt er als genehmigungspflichtiger gewerblicher Verkehr.
Nach § 431 HGB mit 8,33 Sonderziehungsrechten je Kilogramm Rohgewicht, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei grober Fahrlässigkeit entfällt die Begrenzung.
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