Hatzky Transporte GmbH
Schlegelstraße 4999867 GothaJena HRB 511733
TransportunternehmenHRB
Gotha, Thüringen
5 von insgesamt 13 Unternehmen mit Sitz in Gotha sind dieser Leistungsart zugeordnet. Fuhrunternehmen und Frachtführer, die Güter im Auftrag Dritter befördern, vom Kleintransporter bis zum Sattelzug.
Schlegelstraße 4999867 GothaJena HRB 511733
TransportunternehmenHRB
Schlegelstraße 1199867 GothaJena HRA 501759
TransportunternehmenHRA
Rosengasse 399867 GothaJena HRB 507774
TransportunternehmenHRB
Dirk-Kollmar-Straße 199867 GothaJena HRB 100768
LogistikunternehmenTransportunternehmenHRB
Jena HRB 108128
TransportunternehmenHRB
Transportunternehmen führen Beförderungen im Auftrag aus. Ab 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht braucht es die Erlaubnis nach § 3 GüKG beziehungsweise die EU-Lizenz, dazu fachliche Eignung, finanzielle Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Verkehrsleiters.
Auf die rund 45.904 Einwohner von Gotha kommen damit 1,1 Betriebe dieser Kategorie je 10.000 Einwohner.
Der Bestand ist überschaubar. Beziehen Sie Betriebe aus dem Umland mit ein, gerade bei Aufträgen, die ohnehin über die Stadtgrenze führen.
Von den 13 in Gotha eingetragenen Betrieben entfallen 5 auf die Kategorie Transportunternehmen, das sind 38 Prozent. Mehrfachzuordnungen sind möglich, weil viele Firmierungen mehrere Bereiche nennen.
Vergleichen Sie mindestens drei Angebote, und zwar auf Basis derselben Kubikmeterzahl. Weicht ein Anbieter beim Volumen deutlich nach unten ab, ist der niedrige Preis meist nur eine andere Schätzung, kein besseres Angebot.
Für Aufträge in Gotha lohnt der Blick auf die Nachbarorte. Fahrzeuge sind mobil, und ein Betrieb aus dem Umland kalkuliert häufig günstiger, weil seine Standkosten niedriger sind. Die Anfahrt fällt bei Entfernungen unter 40 Kilometern kaum ins Gewicht.
Bei Umzugsangeboten gilt eine einfache Regel: Ohne Besichtigung oder Videocall ist kein belastbarer Preis möglich. Wer telefonisch eine Pauschale nennt, ohne Volumen, Etage und Tragweg zu kennen, kalkuliert entweder großzügig zu Ihren Lasten oder rechnet am Umzugstag nach.
Für gewerblichen Güterkraftverkehr ab 3,5 Tonnen zGG ja. Darunter, also im klassischen Sprinter-Bereich, ist die Beförderung erlaubnisfrei. Das erklärt die große Zahl kleiner Kurier- und Transportbetriebe.
Transport eigener Güter mit eigenen Fahrzeugen und eigenem Personal. Er ist erlaubnisfrei, muss aber die Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 GüKG erfüllen, sonst gilt er als genehmigungspflichtiger gewerblicher Verkehr.
Nach § 431 HGB mit 8,33 Sonderziehungsrechten je Kilogramm Rohgewicht, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei grober Fahrlässigkeit entfällt die Begrenzung.
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