Blitz Transporte & Logistik GmbH
Friedrich-Ebert-Straße 3073033 GöppingenUlm HRB 725228
LogistikunternehmenTransportunternehmenHRB
Göppingen, Baden-Württemberg
7 von insgesamt 16 Unternehmen mit Sitz in Göppingen sind dieser Leistungsart zugeordnet. Fuhrunternehmen und Frachtführer, die Güter im Auftrag Dritter befördern, vom Kleintransporter bis zum Sattelzug.
Friedrich-Ebert-Straße 3073033 GöppingenUlm HRB 725228
LogistikunternehmenTransportunternehmenHRB
Ulm HRB 532498
TransportunternehmenHRB
Rigistraße 1473037 GöppingenUlm HRB 723901
LogistikunternehmenTransportunternehmenHRB
Kreuzhaldenweg 373035 GöppingenUlm HRB 724036
TransportunternehmenHRB
Geislinger Straße 273033 GöppingenUlm HRB 731483
TransportunternehmenHRB
Ulm HRB 533291
TransportunternehmenHRB
Ulm HRA 531906
TransportunternehmenHRA
Transportunternehmen führen Beförderungen im Auftrag aus. Ab 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht braucht es die Erlaubnis nach § 3 GüKG beziehungsweise die EU-Lizenz, dazu fachliche Eignung, finanzielle Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Verkehrsleiters.
Von den 16 in Göppingen eingetragenen Betrieben entfallen 7 auf die Kategorie Transportunternehmen, das sind 44 Prozent. Mehrfachzuordnungen sind möglich, weil viele Firmierungen mehrere Bereiche nennen.
Der Bestand ist überschaubar. Beziehen Sie Betriebe aus dem Umland mit ein, gerade bei Aufträgen, die ohnehin über die Stadtgrenze führen.
Auf die rund 58.678 Einwohner von Göppingen kommen damit 1,2 Betriebe dieser Kategorie je 10.000 Einwohner.
Der letzte Werktag im Monat ist bundesweit der teuerste Umzugstermin. Wer flexibel ist und Mitte des Monats unter der Woche zieht, spart je nach Region 10 bis 25 Prozent und bekommt zudem eher das eingespielte Stammpersonal statt Aushilfen.
Rechnen Sie mit Vorlauf. Gute Betriebe in Göppingen sind zum Monatsende vier bis acht Wochen im Voraus ausgebucht. Wer kurzfristig noch überall Termine frei hat, hat meist einen Grund dafür.
Für Speditionsangebote brauchen Sie andere Angaben als beim Umzug: Ladungsmeter, Gewicht, Stapelbarkeit, Ladestelle und ob am Zielort eine Rampe vorhanden ist. Fehlt die Rampe, kommt eine Hebebühne dazu, und die kostet extra.
Für gewerblichen Güterkraftverkehr ab 3,5 Tonnen zGG ja. Darunter, also im klassischen Sprinter-Bereich, ist die Beförderung erlaubnisfrei. Das erklärt die große Zahl kleiner Kurier- und Transportbetriebe.
Transport eigener Güter mit eigenen Fahrzeugen und eigenem Personal. Er ist erlaubnisfrei, muss aber die Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 GüKG erfüllen, sonst gilt er als genehmigungspflichtiger gewerblicher Verkehr.
Nach § 431 HGB mit 8,33 Sonderziehungsrechten je Kilogramm Rohgewicht, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei grober Fahrlässigkeit entfällt die Begrenzung.
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