Dream Transporte e. K.
Gelsenkirchen HRA 5415
TransportunternehmenHRA
Gladbeck, Nordrhein-Westfalen
12 von insgesamt 17 Unternehmen mit Sitz in Gladbeck sind dieser Leistungsart zugeordnet. Fuhrunternehmen und Frachtführer, die Güter im Auftrag Dritter befördern, vom Kleintransporter bis zum Sattelzug.
Gelsenkirchen HRA 5415
TransportunternehmenHRA
Gelsenkirchen HRB 12395
LogistikunternehmenTransportunternehmenKurierdiensteHRB
Bohmertstraße 9945968 GladbeckGelsenkirchen HRB 11650
TransportunternehmenHRB
Gelsenkirchen HRB 4381
TransportunternehmenHRB
Gelsenkirchen HRA 2197
SpeditionenTransportunternehmenLagerung & EinlagerungHRA
Breslauer Straße 545968 GladbeckGelsenkirchen HRA 4491
LogistikunternehmenTransportunternehmenHRA
Wehlingsweg 845964 GladbeckGelsenkirchen HRB 4186
TransportunternehmenHRB
Gelsenkirchen HRB 4258
TransportunternehmenHRB
Am Wiesenbusch 245966 GladbeckGelsenkirchen HRB 14690
TransportunternehmenHRB
Gelsenkirchen HRB 14671
TransportunternehmenHRB
Gelsenkirchen HRB 12723
TransportunternehmenHRB
Gelsenkirchen HRB 13941
LogistikunternehmenTransportunternehmenHRB
Transportunternehmen führen Beförderungen im Auftrag aus. Ab 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht braucht es die Erlaubnis nach § 3 GüKG beziehungsweise die EU-Lizenz, dazu fachliche Eignung, finanzielle Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Verkehrsleiters.
Von den 17 in Gladbeck eingetragenen Betrieben entfallen 12 auf die Kategorie Transportunternehmen, das sind 71 Prozent. Mehrfachzuordnungen sind möglich, weil viele Firmierungen mehrere Bereiche nennen.
Im gesamten Bundesland sind 2.384 Betriebe dieser Kategorie erfasst. Der Anteil von Gladbeck daran liegt bei 1 Prozent.
Auf die rund 75.647 Einwohner von Gladbeck kommen damit 1,6 Betriebe dieser Kategorie je 10.000 Einwohner.
Für Aufträge in Gladbeck lohnt der Blick auf die Nachbarorte. Fahrzeuge sind mobil, und ein Betrieb aus dem Umland kalkuliert häufig günstiger, weil seine Standkosten niedriger sind. Die Anfahrt fällt bei Entfernungen unter 40 Kilometern kaum ins Gewicht.
Prüfen Sie vor der Beauftragung, ob die Firmierung im Angebot mit dem Handelsregistereintrag übereinstimmt. Weicht sie ab, ist unklar, wer Vertragspartner wird. Das entscheidet später darüber, an wen eine Schadensanzeige gehen muss und wer im Zweifel haftet.
Ein Blick ins Handelsregister lohnt vor der Beauftragung: Rechtsform, Eintragungsjahr und Geschäftsführung sagen mehr über die Beständigkeit eines Betriebs aus als jede Sternebewertung. Bei Schäden ist außerdem entscheidend, wer Vertragspartner ist.
Für gewerblichen Güterkraftverkehr ab 3,5 Tonnen zGG ja. Darunter, also im klassischen Sprinter-Bereich, ist die Beförderung erlaubnisfrei. Das erklärt die große Zahl kleiner Kurier- und Transportbetriebe.
Transport eigener Güter mit eigenen Fahrzeugen und eigenem Personal. Er ist erlaubnisfrei, muss aber die Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 GüKG erfüllen, sonst gilt er als genehmigungspflichtiger gewerblicher Verkehr.
Nach § 431 HGB mit 8,33 Sonderziehungsrechten je Kilogramm Rohgewicht, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei grober Fahrlässigkeit entfällt die Begrenzung.
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