A & O Transporte GmbH
Besenhorst 3021502 GeesthachtLübeck HRB 8546 HL
TransportunternehmenHRB
Geesthacht, Schleswig-Holstein
6 von insgesamt 11 Unternehmen mit Sitz in Geesthacht sind dieser Leistungsart zugeordnet. Fuhrunternehmen und Frachtführer, die Güter im Auftrag Dritter befördern, vom Kleintransporter bis zum Sattelzug.
Besenhorst 3021502 GeesthachtLübeck HRB 8546 HL
TransportunternehmenHRB
Habichtstraße 121502 GeesthachtLübeck HRB 18534 HL
TransportunternehmenHRB
Am Schleusenkanal 18-2221502 GeesthachtLübeck HRB 274 GE
TransportunternehmenHRB
Lichterfelder Straße 821502 GeesthachtLübeck HRB 6234 HL
TransportunternehmenHRB
Richtweg 221502 GeesthachtLübeck HRB 16487 HL
TransportunternehmenHRB
Lübeck HRA 247 GE
TransportunternehmenHRA
Transportunternehmen führen Beförderungen im Auftrag aus. Ab 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht braucht es die Erlaubnis nach § 3 GüKG beziehungsweise die EU-Lizenz, dazu fachliche Eignung, finanzielle Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Verkehrsleiters.
Von den 11 in Geesthacht eingetragenen Betrieben entfallen 6 auf die Kategorie Transportunternehmen, das sind 55 Prozent. Mehrfachzuordnungen sind möglich, weil viele Firmierungen mehrere Bereiche nennen.
Auf die rund 33.955 Einwohner von Geesthacht kommen damit 1,8 Betriebe dieser Kategorie je 10.000 Einwohner.
Der Bestand ist überschaubar. Beziehen Sie Betriebe aus dem Umland mit ein, gerade bei Aufträgen, die ohnehin über die Stadtgrenze führen.
Rechnen Sie mit Vorlauf. Gute Betriebe in Geesthacht sind zum Monatsende vier bis acht Wochen im Voraus ausgebucht. Wer kurzfristig noch überall Termine frei hat, hat meist einen Grund dafür.
Für Aufträge in Geesthacht lohnt der Blick auf die Nachbarorte. Fahrzeuge sind mobil, und ein Betrieb aus dem Umland kalkuliert häufig günstiger, weil seine Standkosten niedriger sind. Die Anfahrt fällt bei Entfernungen unter 40 Kilometern kaum ins Gewicht.
Bei Aufträgen ab 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht braucht der Betrieb eine Erlaubnis nach § 3 Güterkraftverkehrsgesetz. Sie können danach fragen; seriöse Unternehmen nennen ihre Erlaubnisnummer ohne Umschweife.
Für gewerblichen Güterkraftverkehr ab 3,5 Tonnen zGG ja. Darunter, also im klassischen Sprinter-Bereich, ist die Beförderung erlaubnisfrei. Das erklärt die große Zahl kleiner Kurier- und Transportbetriebe.
Transport eigener Güter mit eigenen Fahrzeugen und eigenem Personal. Er ist erlaubnisfrei, muss aber die Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 GüKG erfüllen, sonst gilt er als genehmigungspflichtiger gewerblicher Verkehr.
Nach § 431 HGB mit 8,33 Sonderziehungsrechten je Kilogramm Rohgewicht, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei grober Fahrlässigkeit entfällt die Begrenzung.
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