48 Kurierdienst Presse und Transport UG (haftungsbeschränkt)
Zeppelinstraße 2585748 Garching b.MünchenMünchen HRB 225608
TransportunternehmenKurierdiensteHRB
Garching b.München, Bayern
9 von insgesamt 16 Unternehmen mit Sitz in Garching b.München sind dieser Leistungsart zugeordnet. Fuhrunternehmen und Frachtführer, die Güter im Auftrag Dritter befördern, vom Kleintransporter bis zum Sattelzug.
Zeppelinstraße 2585748 Garching b.MünchenMünchen HRB 225608
TransportunternehmenKurierdiensteHRB
Schleißheimer Straße 10885748 Garching b. MünchenMünchen HRA 98515
TransportunternehmenHRA
München HRB 203067
TransportunternehmenHRB
Münchener Straße 5185748 Garching b. MünchenMünchen HRB 199426
TransportunternehmenHRB
Hüterweg 2485748 Garching b.MünchenMünchen HRB 227894
UmzugsunternehmenTransportunternehmenHRB
Gutenbergstraße 2985748 Garching b.MünchenMünchen HRB 210992
TransportunternehmenLagerung & EinlagerungHRB
Zeppelinstraße 3385748 Garching b. MünchenMünchen HRB 226911
TransportunternehmenHRB
Zeppelinstraße 3385748 Garching b.MünchenMünchen HRB 236995
TransportunternehmenHRB
München HRA 100193
TransportunternehmenHRA
Transportunternehmen führen Beförderungen im Auftrag aus. Ab 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht braucht es die Erlaubnis nach § 3 GüKG beziehungsweise die EU-Lizenz, dazu fachliche Eignung, finanzielle Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Verkehrsleiters.
Von den 16 in Garching b.München eingetragenen Betrieben entfallen 9 auf die Kategorie Transportunternehmen, das sind 56 Prozent. Mehrfachzuordnungen sind möglich, weil viele Firmierungen mehrere Bereiche nennen.
Im gesamten Bundesland sind 1.610 Betriebe dieser Kategorie erfasst. Der Anteil von Garching b.München daran liegt bei 1 Prozent.
Der Bestand ist überschaubar. Beziehen Sie Betriebe aus dem Umland mit ein, gerade bei Aufträgen, die ohnehin über die Stadtgrenze führen.
Die Zuordnung zur Kategorie Transportunternehmen leitet sich aus der eingetragenen Firmierung ab. Ein Betrieb, der sich vor Jahren als Transportunternehmen eintragen ließ, kann heute überwiegend Umzüge fahren, und umgekehrt. Was ein Unternehmen tatsächlich anbietet, erfahren Sie nur bei ihm selbst.
Bei Aufträgen ab 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht braucht der Betrieb eine Erlaubnis nach § 3 Güterkraftverkehrsgesetz. Sie können danach fragen; seriöse Unternehmen nennen ihre Erlaubnisnummer ohne Umschweife.
Ein Blick ins Handelsregister lohnt vor der Beauftragung: Rechtsform, Eintragungsjahr und Geschäftsführung sagen mehr über die Beständigkeit eines Betriebs aus als jede Sternebewertung. Bei Schäden ist außerdem entscheidend, wer Vertragspartner ist.
Für gewerblichen Güterkraftverkehr ab 3,5 Tonnen zGG ja. Darunter, also im klassischen Sprinter-Bereich, ist die Beförderung erlaubnisfrei. Das erklärt die große Zahl kleiner Kurier- und Transportbetriebe.
Transport eigener Güter mit eigenen Fahrzeugen und eigenem Personal. Er ist erlaubnisfrei, muss aber die Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 GüKG erfüllen, sonst gilt er als genehmigungspflichtiger gewerblicher Verkehr.
Nach § 431 HGB mit 8,33 Sonderziehungsrechten je Kilogramm Rohgewicht, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei grober Fahrlässigkeit entfällt die Begrenzung.
Fehler auf dieser Seite entdeckt? Fehler melden