Grebenauer Transport Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Fulda HRB 1008
TransportunternehmenHRB
Fulda · Hessen
13 von insgesamt 31 Unternehmen mit Sitz in Fulda sind dieser Leistungsart zugeordnet. Fuhrunternehmen und Frachtführer, die Güter im Auftrag Dritter befördern, vom Kleintransporter bis zum Sattelzug.
Fulda HRB 1008
TransportunternehmenHRB
Werner-von-Siemens-Straße 12 · 36041 Fulda · Fulda HRB 6432
TransportunternehmenHRB
Am Jagdstein 3 · 36043 Fulda · Fulda HRB 7226
TransportunternehmenHRB
Oskar-Kokoschka-Straße 12 · 36041 Fulda · Fulda HRB 6651
TransportunternehmenHRB
Dammersfeldstraße 14 · 36043 Fulda · Fulda HRB 6904
TransportunternehmenHRB
Fulda HRB 5449
TransportunternehmenHRB
Werner-von-Siemens-Straße 15 · 36041 Fulda · Fulda HRB 1871
LogistikunternehmenTransportunternehmenHRB
Fulda HRA 301
TransportunternehmenHRA
Fulda HRB 1056
TransportunternehmenHRB
Fulda HRB 903
TransportunternehmenHRB
Fulda HRA 5250
TransportunternehmenHRA
Fulda HRA 1573
TransportunternehmenHRA
Fulda HRB 1690
TransportunternehmenHRB
Transportunternehmen führen Beförderungen im Auftrag aus. Ab 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht braucht es die Erlaubnis nach § 3 GüKG beziehungsweise die EU-Lizenz, dazu fachliche Eignung, finanzielle Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Verkehrsleiters.
Von den 31 in Fulda eingetragenen Betrieben entfallen 13 auf die Kategorie Transportunternehmen, das sind 42 Prozent. Mehrfachzuordnungen sind möglich, weil viele Firmierungen mehrere Bereiche nennen.
Im gesamten Bundesland sind 929 Betriebe dieser Kategorie erfasst. Der Anteil von Fulda daran liegt bei 1 Prozent.
Auf die rund 70.366 Einwohner von Fulda kommen damit 1,8 Betriebe dieser Kategorie je 10.000 Einwohner.
Für Speditionsangebote brauchen Sie andere Angaben als beim Umzug: Ladungsmeter, Gewicht, Stapelbarkeit, Ladestelle und ob am Zielort eine Rampe vorhanden ist. Fehlt die Rampe, kommt eine Hebebühne dazu, und die kostet extra.
Rechnen Sie mit Vorlauf. Gute Betriebe in Fulda sind zum Monatsende vier bis acht Wochen im Voraus ausgebucht. Wer kurzfristig noch überall Termine frei hat, hat meist einen Grund dafür.
Prüfen Sie vor der Beauftragung, ob die Firmierung im Angebot mit dem Handelsregistereintrag übereinstimmt. Weicht sie ab, ist unklar, wer Vertragspartner wird. Das entscheidet später darüber, an wen eine Schadensanzeige gehen muss und wer im Zweifel haftet.
Für gewerblichen Güterkraftverkehr ab 3,5 Tonnen zGG ja. Darunter, also im klassischen Sprinter-Bereich, ist die Beförderung erlaubnisfrei. Das erklärt die große Zahl kleiner Kurier- und Transportbetriebe.
Transport eigener Güter mit eigenen Fahrzeugen und eigenem Personal. Er ist erlaubnisfrei, muss aber die Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 GüKG erfüllen, sonst gilt er als genehmigungspflichtiger gewerblicher Verkehr.
Nach § 431 HGB mit 8,33 Sonderziehungsrechten je Kilogramm Rohgewicht, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei grober Fahrlässigkeit entfällt die Begrenzung.