CFL Cargo Deutschland GmbH
Lise-Meitner-Straße 1524941 FlensburgFlensburg HRB 6229 FL
TransportunternehmenHRB
Flensburg, Schleswig-Holstein
10 von insgesamt 21 Unternehmen mit Sitz in Flensburg sind dieser Leistungsart zugeordnet. Fuhrunternehmen und Frachtführer, die Güter im Auftrag Dritter befördern, vom Kleintransporter bis zum Sattelzug.
Lise-Meitner-Straße 1524941 FlensburgFlensburg HRB 6229 FL
TransportunternehmenHRB
Flensburg HRB 5174 FL
TransportunternehmenHRB
Flensburg HRB 6985 FL
TransportunternehmenHRB
Flensburg HRA 9371 FL
TransportunternehmenHRA
Flensburg HRB 8906 FL
TransportunternehmenHRB
Flensburg HRB 9377 FL
TransportunternehmenHRB
Flensburg HRB 12475 FL
TransportunternehmenHRB
Flensburg HRB 1693 FL
TransportunternehmenHRB
Flensburg HRB 1738 FL
SpeditionenTransportunternehmenHRB
Flensburg HRB 1670 FL
LogistikunternehmenTransportunternehmenHRB
Transportunternehmen führen Beförderungen im Auftrag aus. Ab 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht braucht es die Erlaubnis nach § 3 GüKG beziehungsweise die EU-Lizenz, dazu fachliche Eignung, finanzielle Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Verkehrsleiters.
Von den 21 in Flensburg eingetragenen Betrieben entfallen 10 auf die Kategorie Transportunternehmen, das sind 48 Prozent. Mehrfachzuordnungen sind möglich, weil viele Firmierungen mehrere Bereiche nennen.
Im gesamten Bundesland sind 408 Betriebe dieser Kategorie erfasst. Der Anteil von Flensburg daran liegt bei 2 Prozent.
Auf die rund 95.568 Einwohner von Flensburg kommen damit 1,0 Betriebe dieser Kategorie je 10.000 Einwohner.
Größe sagt in dieser Branche wenig über Eignung. Ein Zweimannbetrieb mit zwei Fahrzeugen erledigt einen Wohnungsumzug oft zuverlässiger als ein Konzern, der die Fahrt an einen Subunternehmer weitergibt. Fragen Sie deshalb, wer am Tag tatsächlich vor der Tür steht.
Prüfen Sie vor der Beauftragung, ob die Firmierung im Angebot mit dem Handelsregistereintrag übereinstimmt. Weicht sie ab, ist unklar, wer Vertragspartner wird. Das entscheidet später darüber, an wen eine Schadensanzeige gehen muss und wer im Zweifel haftet.
Bei gewerblichen Aufträgen ist die Haftungsgrenze der entscheidende Punkt. Nach § 431 HGB haftet der Frachtführer mit 8,33 Sonderziehungsrechten je Kilogramm, das sind rund 10 Euro. Bei hochwertiger, leichter Ware ist das schnell zu wenig.
Für gewerblichen Güterkraftverkehr ab 3,5 Tonnen zGG ja. Darunter, also im klassischen Sprinter-Bereich, ist die Beförderung erlaubnisfrei. Das erklärt die große Zahl kleiner Kurier- und Transportbetriebe.
Transport eigener Güter mit eigenen Fahrzeugen und eigenem Personal. Er ist erlaubnisfrei, muss aber die Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 GüKG erfüllen, sonst gilt er als genehmigungspflichtiger gewerblicher Verkehr.
Nach § 431 HGB mit 8,33 Sonderziehungsrechten je Kilogramm Rohgewicht, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei grober Fahrlässigkeit entfällt die Begrenzung.
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