A. Metzger Transporte GmbH & Co. KG
Filderbahnstraße 7070794 FilderstadtStuttgart HRA 732559
TransportunternehmenHRA
Filderstadt, Baden-Württemberg
11 von insgesamt 24 Unternehmen mit Sitz in Filderstadt sind dieser Leistungsart zugeordnet. Fuhrunternehmen und Frachtführer, die Güter im Auftrag Dritter befördern, vom Kleintransporter bis zum Sattelzug.
Filderbahnstraße 7070794 FilderstadtStuttgart HRA 732559
TransportunternehmenHRA
Stuttgart HRB 225807
TransportunternehmenHRB
Stuttgart HRA 720394
TransportunternehmenHRA
Weidacher Straße 2670794 FilderstadtStuttgart HRB 220962
TransportunternehmenHRB
Heinrich-Hertz-Str.1570794 FilderstadtStuttgart HRB 226021
TransportunternehmenHRB
Stuttgart HRB 224936
LogistikunternehmenTransportunternehmenHRB
Echterdinger Straße 11170794 FilderstadtStuttgart HRB 224166
TransportunternehmenHRB
Stuttgart HRB 224300
SpeditionenTransportunternehmenHRB
Raiffeisenstraße 27-2970794 FilderstadtStuttgart HRB 751447
TransportunternehmenHRB
Stuttgart HRB 224420
TransportunternehmenHRB
Emerlandstraße 570794 FilderstadtStuttgart HRB 761519
TransportunternehmenHRB
Transportunternehmen führen Beförderungen im Auftrag aus. Ab 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht braucht es die Erlaubnis nach § 3 GüKG beziehungsweise die EU-Lizenz, dazu fachliche Eignung, finanzielle Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Verkehrsleiters.
Von den 24 in Filderstadt eingetragenen Betrieben entfallen 11 auf die Kategorie Transportunternehmen, das sind 46 Prozent. Mehrfachzuordnungen sind möglich, weil viele Firmierungen mehrere Bereiche nennen.
Im gesamten Bundesland sind 1.217 Betriebe dieser Kategorie erfasst. Der Anteil von Filderstadt daran liegt bei 1 Prozent.
Auf die rund 46.274 Einwohner von Filderstadt kommen damit 2,4 Betriebe dieser Kategorie je 10.000 Einwohner.
Bei gewerblichen Aufträgen ist die Haftungsgrenze der entscheidende Punkt. Nach § 431 HGB haftet der Frachtführer mit 8,33 Sonderziehungsrechten je Kilogramm, das sind rund 10 Euro. Bei hochwertiger, leichter Ware ist das schnell zu wenig.
Für Speditionsangebote brauchen Sie andere Angaben als beim Umzug: Ladungsmeter, Gewicht, Stapelbarkeit, Ladestelle und ob am Zielort eine Rampe vorhanden ist. Fehlt die Rampe, kommt eine Hebebühne dazu, und die kostet extra.
Bei Aufträgen ab 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht braucht der Betrieb eine Erlaubnis nach § 3 Güterkraftverkehrsgesetz. Sie können danach fragen; seriöse Unternehmen nennen ihre Erlaubnisnummer ohne Umschweife.
Für gewerblichen Güterkraftverkehr ab 3,5 Tonnen zGG ja. Darunter, also im klassischen Sprinter-Bereich, ist die Beförderung erlaubnisfrei. Das erklärt die große Zahl kleiner Kurier- und Transportbetriebe.
Transport eigener Güter mit eigenen Fahrzeugen und eigenem Personal. Er ist erlaubnisfrei, muss aber die Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 GüKG erfüllen, sonst gilt er als genehmigungspflichtiger gewerblicher Verkehr.
Nach § 431 HGB mit 8,33 Sonderziehungsrechten je Kilogramm Rohgewicht, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei grober Fahrlässigkeit entfällt die Begrenzung.
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