AMS Green Cargo UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG Hotel-Smart-Inn
Fürth HRA 9027
TransportunternehmenHRA
Erlangen, Bayern
10 von insgesamt 14 Unternehmen mit Sitz in Erlangen sind dieser Leistungsart zugeordnet. Fuhrunternehmen und Frachtführer, die Güter im Auftrag Dritter befördern, vom Kleintransporter bis zum Sattelzug.
Fürth HRA 9027
TransportunternehmenHRA
Barth-Blendinger-Straße 1291056 ErlangenFürth HRB 15073
TransportunternehmenHRB
Sonnenstraße 1691056 ErlangenFürth HRB 12825
TransportunternehmenHRB
Heckenweg 2091056 ErlangenFürth HRB 9238
UmzugsunternehmenTransportunternehmenHRB
Am Pestalozziring 1491058 ErlangenFürth HRB 16660
LogistikunternehmenTransportunternehmenHRB
Kraftwerkstraße 27-2991056 ErlangenFürth HRA 10872
TransportunternehmenHRA
Kraftwerkstraße 27-2991056 ErlangenFürth HRB 16124
TransportunternehmenHRB
Fürth HRB 4490
TransportunternehmenHRB
Fürth HRB 6795
TransportunternehmenHRB
Fürth HRB 2664
TransportunternehmenHRB
Transportunternehmen führen Beförderungen im Auftrag aus. Ab 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht braucht es die Erlaubnis nach § 3 GüKG beziehungsweise die EU-Lizenz, dazu fachliche Eignung, finanzielle Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Verkehrsleiters.
Von den 14 in Erlangen eingetragenen Betrieben entfallen 10 auf die Kategorie Transportunternehmen, das sind 71 Prozent. Mehrfachzuordnungen sind möglich, weil viele Firmierungen mehrere Bereiche nennen.
Im gesamten Bundesland sind 1.610 Betriebe dieser Kategorie erfasst. Der Anteil von Erlangen daran liegt bei 1 Prozent.
Auf die rund 116.450 Einwohner von Erlangen kommen damit 0,9 Betriebe dieser Kategorie je 10.000 Einwohner.
Bei gewerblichen Aufträgen ist die Haftungsgrenze der entscheidende Punkt. Nach § 431 HGB haftet der Frachtführer mit 8,33 Sonderziehungsrechten je Kilogramm, das sind rund 10 Euro. Bei hochwertiger, leichter Ware ist das schnell zu wenig.
Ein Blick ins Handelsregister lohnt vor der Beauftragung: Rechtsform, Eintragungsjahr und Geschäftsführung sagen mehr über die Beständigkeit eines Betriebs aus als jede Sternebewertung. Bei Schäden ist außerdem entscheidend, wer Vertragspartner ist.
Prüfen Sie vor der Beauftragung, ob die Firmierung im Angebot mit dem Handelsregistereintrag übereinstimmt. Weicht sie ab, ist unklar, wer Vertragspartner wird. Das entscheidet später darüber, an wen eine Schadensanzeige gehen muss und wer im Zweifel haftet.
Für gewerblichen Güterkraftverkehr ab 3,5 Tonnen zGG ja. Darunter, also im klassischen Sprinter-Bereich, ist die Beförderung erlaubnisfrei. Das erklärt die große Zahl kleiner Kurier- und Transportbetriebe.
Transport eigener Güter mit eigenen Fahrzeugen und eigenem Personal. Er ist erlaubnisfrei, muss aber die Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 GüKG erfüllen, sonst gilt er als genehmigungspflichtiger gewerblicher Verkehr.
Nach § 431 HGB mit 8,33 Sonderziehungsrechten je Kilogramm Rohgewicht, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei grober Fahrlässigkeit entfällt die Begrenzung.
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