Happel & Brahimi Transport GmbH
München HRB 197259
TransportunternehmenHRB
Erding, Bayern
6 von insgesamt 11 Unternehmen mit Sitz in Erding sind dieser Leistungsart zugeordnet. Fuhrunternehmen und Frachtführer, die Güter im Auftrag Dritter befördern, vom Kleintransporter bis zum Sattelzug.
München HRB 197259
TransportunternehmenHRB
München HRB 203454
TransportunternehmenHRB
München HRA 110183
TransportunternehmenHRA
c/o Remde & Partner, Zur Niedermühle 785435 ErdingMünchen HRB 164935
TransportunternehmenHRB
München HRB 234094
TransportunternehmenHRB
München HRA 75846
TransportunternehmenHRA
Transportunternehmen führen Beförderungen im Auftrag aus. Ab 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht braucht es die Erlaubnis nach § 3 GüKG beziehungsweise die EU-Lizenz, dazu fachliche Eignung, finanzielle Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Verkehrsleiters.
Von den 11 in Erding eingetragenen Betrieben entfallen 6 auf die Kategorie Transportunternehmen, das sind 55 Prozent. Mehrfachzuordnungen sind möglich, weil viele Firmierungen mehrere Bereiche nennen.
Der Bestand ist überschaubar. Beziehen Sie Betriebe aus dem Umland mit ein, gerade bei Aufträgen, die ohnehin über die Stadtgrenze führen.
Auf die rund 37.341 Einwohner von Erding kommen damit 1,6 Betriebe dieser Kategorie je 10.000 Einwohner.
Bei Aufträgen ab 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht braucht der Betrieb eine Erlaubnis nach § 3 Güterkraftverkehrsgesetz. Sie können danach fragen; seriöse Unternehmen nennen ihre Erlaubnisnummer ohne Umschweife.
Rechnen Sie mit Vorlauf. Gute Betriebe in Erding sind zum Monatsende vier bis acht Wochen im Voraus ausgebucht. Wer kurzfristig noch überall Termine frei hat, hat meist einen Grund dafür.
Für Aufträge in Erding lohnt der Blick auf die Nachbarorte. Fahrzeuge sind mobil, und ein Betrieb aus dem Umland kalkuliert häufig günstiger, weil seine Standkosten niedriger sind. Die Anfahrt fällt bei Entfernungen unter 40 Kilometern kaum ins Gewicht.
Für gewerblichen Güterkraftverkehr ab 3,5 Tonnen zGG ja. Darunter, also im klassischen Sprinter-Bereich, ist die Beförderung erlaubnisfrei. Das erklärt die große Zahl kleiner Kurier- und Transportbetriebe.
Transport eigener Güter mit eigenen Fahrzeugen und eigenem Personal. Er ist erlaubnisfrei, muss aber die Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 GüKG erfüllen, sonst gilt er als genehmigungspflichtiger gewerblicher Verkehr.
Nach § 431 HGB mit 8,33 Sonderziehungsrechten je Kilogramm Rohgewicht, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei grober Fahrlässigkeit entfällt die Begrenzung.
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